Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Grundsätzlich ist die vorgenommene Kürzung für die Elternzeit rechtmäßig.
Wenn allerdings im Aufhebungsvertrag etwas anderes vereinbart wurde, so ist das vorrangig.
Entscheidend ist die Formulierung hinsichtlich dieser Abgeltung und, ob dort die 88 Tage anerkannt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Grundsätzlich ist die vorgenommene Kürzung für die Elternzeit rechtmäßig.
Wenn allerdings im Aufhebungsvertrag etwas anderes vereinbart wurde, so ist das vorrangig.
Entscheidend ist die Formulierung hinsichtlich dieser Abgeltung und, ob dort die 88 Tage anerkannt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
2. September 2023 | 11:07
Hallo Frau Draudt-Syroth,
Vielen Dank für die Beantwortung. Wie kann es aber rechtens sein, wenn Arbeitsverhältnis 1 mit einem Aufhebungsvertrag beendet wurde und anschließend Arbeitsverhältnis 2 mit einem neuen Vertrag geschlossen wurde? Und die Kürzung für 1 aus 2 resultiert?
Viele Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. September 2023 | 12:21
Sehr geehrter Fragesteller,
Diese Begründung des Arbeitgebers ist nicht rechtmäßig. Vielmehr kommt es auf die Punkte, welche ich in meiner ursprüngliche Antwort genannt habe, an. Die beiden Arbeitsverhältnisse haben insoweit nichts miteinander zu tun. Wenn eine Kürzung stattfindet, so darf dies gesetzlich erfolgen. Nicht wegen der aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin