Unterhaltspflicht für 20jährigen Sohn nach eigenständigem Schulabbruch

28. April 2021 19:41 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Mein Sohn ist 20 Jahre alt.

Er war bis zum Sommer 2018 auf einer Realschule und hat dort seinen qualifizierten Realschulabschluss erworben.

Im direkten Anschluss - also im Sommer 2018 - hat er begonnen, seinen Bildungsweg auf einem Wirtschaftsgymnasium fortzusetzen. Allerdings erkrankte er psychisch und aufgrund der doch langen Fehlzeiten war es dem Wirtschaftsgymnasium nicht mehr möglich, seine Leistungen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 zu beurteilen. Entsprechend wurde er nicht versetzt.

Allerdings hat man ihm ausnahmsweise angeboten, das Jahr zu wiederholen, was er von seiner Seite aus wehement ablehnte.

Im letzten Jahr, also 2020 zog er zu seiner Freundin. Sie haben eine gemeinsame Wohnung.

Seit seinem Abgang vom Wirtschaftsgymnasium im Sommer 2019 (also seit fast zwei Jahren) hat er "nichts" mehr gemacht. Er hatte sich zwar (für mein Verständnis viel zu spät) bei einer anderen Schule in einem anderen Bundesland beworben (bzw. bei mehreren Schulen), jedoch bekam er nur Absagen.

Der mehrfachen Aufforderung seitens meiner Frau und mir, sich in der Zwischenzeit einen Nebenjob zu suchen oder eine Ausbildungsstelle zu suchen, kam er nicht nach.

Er hat einfach "nichts" gemacht. Fast zwei Jahre.

Im Februar / März diesen Jahres (2021) hat er sich wieder bei den gleichen Schulen beworben und eine Zusage einer Gesamtschule aus Niedersachsen erhalten (wir leben in NRW). Er hat vor, dort nach der fast zweijährigen Unterbrechung in der er "nichts" gemacht hat, sein Voll-Abitur zu erwerben.

Sein Einkommen: Im Moment bekommt er natürlich sein Kindergeld plus 300 EUR von uns ausgezahlt- wir reden also über knapp 500 EUR. Seine Freundin geht derzeit in Teilzeit arbeiten und hat dementsprechend ein eigenes Einkommen und auch entsprechende Rücklagen (vermutlich durch eine größere Erbschaft).

Natürlich wollen wir ihn grundsätzlich unterstützen! Keine Frage.
Aber heute eskalierte eine Unterhaltung in der Form, dass er mir als Vater unentwegt vorhielt, welch schlechter Vater ich denn sei und das er demnächst mehr Geld "fordern" würde, weil ja die Schule in einer Stadt wäre, wo dementsprechend auch die Mieten deutlich teurer wären, als bei uns auf dem Land. Das Gespräch endete also in anhaltenden Vorwürfen gegen uns.

Die Frage, die sich grundsätzlich für meine Frau und mich stellt ist:

"Sind wir trotz des Schulabbruchs und der Tatsache, dass unser Sohn (trotz mehrfacher Aufforderung von uns) die Klasse weder wiederholt, noch sich nachweislich um eine Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle bemüht hat, ihm gegenüber generell immer noch unterhaltspflichtig und wenn ja, was käme im schlimmsten Fall auf uns zu? Oder hat er seinen Unterhaltsanspruch durch sein Zusammenziehen mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft und sein fast zweijähriges "Nichtstun" verwirkt?!, da er sich weder um eine Ausbildungsstelle, noch um einen MiniJob oder eine Stelle als Helfer bemüht hat. Er hätte das ja tun "können".

Wie gesagt, natürlich "wollen wir ihn grundsätzlich unterstützen" - aber wir würden trotzdem gerne wissen, wie sich die Rechtslage hier darstellt.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Eine dauerhafte Verwirkung sehe ich hier nicht, schon gar nicht dadurch, dass er mit seiner Freundin zusammenzieht.

Sie haben Recht: Solange er weder Schule noch Ausbildung absolviert hat, hatte er kleinen Unterhaltsanspruch. Mit der Wiederaufnahme der Schule setzt der Unterhaltsanspruch aber wieder ein.

Sie müssen ihm eine abgeschlossene Ausbildung ermöglichen. Die Tatsache, dass er zwei Jahre lang keine Ausbildung gemacht hat, ist nicht lange genug, als dass Sie sich nach der Rechtsprechung darauf verlassen durften, dass er Schule und Ausbildung endgültig aufgegeben hat.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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