Unterhaltsanrechnung Kinder GKV

| 27. Mai 2010 22:04 |
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Familienrecht


Mann (in PKV) zahlt geschiedener Frau und Kind Unterhalt. Frau ist freiwillig in der GKV versichert und Kind soll im Rahmen der Familienversicherung bei dieser mitversichert werden. Wird der an das Kind gezahlte Unterhalt als Einkommen angerechnet und kann es dadurch bei Überschreiten der Einkommensgrenze zum Ausschluss aus der Familienversicherung kommen?
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ob das Kind generell in der GKV mitversichert werden kann, wenn Sie privat versichert sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Einkommen von Kindern bei Prüfung der Familienversicherung ist nur Einkommen im Sinne des EStG. Dazu zählt Unterhalt nicht, weil er das Existenzminimum sicherstellt. Selbst wenn der Unterhalt Einkommen wäre, dürfte er im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Dies sind 2010 365 €. Wenn der Unterhalt nicht höher ist, ist der Fall also klar. Auf keinen Fall stellt der Unterhalt des Kindes Einkommen der Exfrau dar.

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2010 | 23:45

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