Bei Volljährigkeit wird der Unterhalt anteilsmäßig an den Einkommen beider Eltern berechnet. Der Bedarf des Jungen beträgt 640 Euro. Dieser Betrag ist aufzuteilen.
Normalerweise muss sich der Sohn Ihres Mannes ab Volljährigkeit selbst um seinen Unterhalt kümmern und der Unterhalt ist dann auch an ihn direkt zu zahlen.
Der Junge ist verpflichtet, zielstrebig eine Ausbildung zu machen. Macht er dies nicht, können die Unterhaltszahlungen eingestellt werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin
Normalerweise muss sich der Sohn Ihres Mannes ab Volljährigkeit selbst um seinen Unterhalt kümmern und der Unterhalt ist dann auch an ihn direkt zu zahlen.
Der Junge ist verpflichtet, zielstrebig eine Ausbildung zu machen. Macht er dies nicht, können die Unterhaltszahlungen eingestellt werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin