15. November 2005
|
23:06
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind Sie Ihrem volljährigen Sohn bis zur Beendigung seiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Ihre Fragen lassen sich aber leider nicht mit einem klaren Ja beantworten: Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die zunächst bekannt sein müssten, um den geschuldeten Unterhalt berechnen zu können:
Zum einen hängt der Unterhaltsbedarf davon ab, ob er noch bei der Mutter wohnt, oder einen eigenen Haushalt führt.
Zum anderen schulden aber mit der Volljährigkeit beide Elternteile Barunterhalt auf den Unterhaltsbedarf, je nach ihrer Leistungsfähigkeit, die sich nach dem Nettoeinkommen bemisst.
Ob - und in welcher Höhe Sie Unterhalt zahlen müssen, hängt also vor allem davon ab, welches Nettoeinkommen der Mutter zur Verfügung steht und ob Ihr Sohn einen eigenen Hausstand führt. Ihr Sohn ist Ihnen dazu auskunftspflichtig, denn ohne diese Daten lässt sich Ihre Unterhaltspflicht nicht der Höhe nach berechnen.
Erst wenn diese Daten vorliegen, ist eine konkrete Unterhaltsberechnung möglich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
www.andreas-schwartmann.de
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
16. November 2005 | 12:43
Er führt einen eigenen Hausstand,lebt alleine in einer 2-Zimmer-Wohnung, ob seine Mutter Unterhalt zahlt ist mir nicht bekannt. Ich zahle bereits Unterhalt in Höhe von 260,00 Euro. Darüber gibt es einen Titel. Meine Frage zielt auf den Betrag von 110,00 BAFÖG ab.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. November 2005 | 23:41
Sie werden den Differenzbetrag nicht alleine zahlen müssen, denn auch seine Mutter ist jetzt zum Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhaltes und der jeweilige Anteil lässt sich aber nur errechnen, wenn das Einkommen der Mutter bekannt ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt