Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Soweit die Tochter in einem eigenen Haushalt lebt und sich in der Ausbildung befindet, sind Sie zunächst dem Grunde nach verpflichtet Unterhalt zu zahlen.
Die Höhe richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle.
Danach hat Ihre Tochter einen monatlichen Bedarf i.H.v. 600,- Euro.
Da Sie Ihr das monatliche Kindergeld überweisen und Sie monatlich 480,- Euro Bafög erhalt, ist Ihr Bedarf bereits gedeckt.
Allerdings könnte das Bafög wegfallen, wenn Sie die tatsächlichen "Einkünfte" Ihrer Tochter offenlegen.
Dann könnte eine Unterhaltspflicht Ihrerseits entstehen. Ihr Selbstbehalt würde dabei 1000,- Euro betragen. Eigene Einkünfte, welche Ihre Tochter dann gegebenfalls erzielt wären vom monatlichen Unterhaltsbetrag abzuziehen.
Im Fall einer Klageerhebung Ihrer Tochter vor dem Familiengericht müssten Sie einen Anwalt beauftragen, da in solchen Fällen Anwaltszwang herrscht.
Es empfiehlt sich auch einen entsprechendenfachanwalt einzuschalten. Bei der Suche eines Spezialisten kann Ihnen die örtliche Rechtsanwaltskammer behilflich sein.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Soweit die Tochter in einem eigenen Haushalt lebt und sich in der Ausbildung befindet, sind Sie zunächst dem Grunde nach verpflichtet Unterhalt zu zahlen.
Die Höhe richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle.
Danach hat Ihre Tochter einen monatlichen Bedarf i.H.v. 600,- Euro.
Da Sie Ihr das monatliche Kindergeld überweisen und Sie monatlich 480,- Euro Bafög erhalt, ist Ihr Bedarf bereits gedeckt.
Allerdings könnte das Bafög wegfallen, wenn Sie die tatsächlichen "Einkünfte" Ihrer Tochter offenlegen.
Dann könnte eine Unterhaltspflicht Ihrerseits entstehen. Ihr Selbstbehalt würde dabei 1000,- Euro betragen. Eigene Einkünfte, welche Ihre Tochter dann gegebenfalls erzielt wären vom monatlichen Unterhaltsbetrag abzuziehen.
Im Fall einer Klageerhebung Ihrer Tochter vor dem Familiengericht müssten Sie einen Anwalt beauftragen, da in solchen Fällen Anwaltszwang herrscht.
Es empfiehlt sich auch einen entsprechendenfachanwalt einzuschalten. Bei der Suche eines Spezialisten kann Ihnen die örtliche Rechtsanwaltskammer behilflich sein.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de