24. Januar 2015
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07:17
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ausgehend von dem von Ihnen genannten Einkommen beträgt der Kindesunterhalt nach der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle 241,00 €.
Der Kindergartenbeitrag ist als Mehrbedarf neben dem Unterhalt zu zahlen. Nur Verpflegungskosten sind im Unterhaltsbetrag enthalten.
Sofern die Mutter über Einkünfte in ausreichender Höhe verfügt kann diese an den Kosten beteiligt werden.
Da der Selbstbehalt für Sie 1080,00 € beträgt sind Sie nach den genannten Zahlen in der Lage die 400,00 € zu zahlen.
Diese überschlägige Einschätzung ist aber zu ändern, wenn Sie noch weiteren Personen zum Unterhalt verpflicht sein sollten.
Für eine konkrete Unterhaltsberechnung hingegen müssen Ihre Einkommensnachweis eingesehen werden. Zu klären ist weiter, ob neben der sogenannten Berufspauschlae in Höhe von 5% weitere Abzüge, z.B. für die Altersvorsorge vorgenommen werden können und ganz wichtig, ob noch weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle