Unterhalt Tochter 4 Jahre

| 24. Januar 2015 06:28 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich zahle meine tochter momentan 400 Euro da wir noch 2 kindergärten bezahlen. Einer davon ist im Februar fertig.

Mein Netto einkommen liegt nach der scheidung bei 1750 Euro.
Davon Zahle ich 400 an meine Tochter. Meine Miete beträgt 730 euro komplett.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt.
Der kindergarten kostet 240 Euro im monat. Muss ich diesen mit tragen? ( schon in die 400 euro eingerechnet)

Könne sie mir meinen Kindesunterhalt berechnen?
Momentan nach allen abzügen bleibt mir nicht mehr viel Geld um Leben zu können.
z.B Essen , auto, telefon ...)

Vielen Danke im Voraus
24. Januar 2015 | 07:17

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

ausgehend von dem von Ihnen genannten Einkommen beträgt der Kindesunterhalt nach der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle 241,00 €.

Der Kindergartenbeitrag ist als Mehrbedarf neben dem Unterhalt zu zahlen. Nur Verpflegungskosten sind im Unterhaltsbetrag enthalten.

Sofern die Mutter über Einkünfte in ausreichender Höhe verfügt kann diese an den Kosten beteiligt werden.

Da der Selbstbehalt für Sie 1080,00 € beträgt sind Sie nach den genannten Zahlen in der Lage die 400,00 € zu zahlen.

Diese überschlägige Einschätzung ist aber zu ändern, wenn Sie noch weiteren Personen zum Unterhalt verpflicht sein sollten.

Für eine konkrete Unterhaltsberechnung hingegen müssen Ihre Einkommensnachweis eingesehen werden. Zu klären ist weiter, ob neben der sogenannten Berufspauschlae in Höhe von 5% weitere Abzüge, z.B. für die Altersvorsorge vorgenommen werden können und ganz wichtig, ob noch weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 26. Januar 2015 | 06:19

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