12. Februar 2007
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19:09
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
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Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Teilkaskoversicherung wird hier wohl nicht einspringen. Auch die private Haftpflicht wird hier aufgrund der Leihe nicht eintreten.
Da der Anhänger entweder durch unsachgemäße Beladung oder falsches Fahrverhalten kippte wird der Schaden wohl nicht reguliert werden.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -