zunächst mal zur materiellen Rechtslage. Der Kundenberater hat mit Ihnen im Namen des Telekommunikationsanbieters einen Vertrag geschlossen mit dem Inhalt, dass auch bei einer Einwahl über eine globale Einwahlnummer keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Da Ihnen die AGBs weder vorgelegt wurden noch dies angeboten worden ist, sind diese nicht Vertragsbestandteil geworden. Es gilt die Individualvereinbarung. Sie sind daher nicht zur Zahlung der zusätzlichen Gebühren verpflichtet.
Fraglich ist aber, ob ein Gericht Ihnen diesen Geschehensablauf auch so abnehmen wird. Da Sie unterschrieben haben, dass Sie die AGBs akzeptieren, deutet einiges darauf hin, dass Sie diese auch erhalten haben. Eine abweichende mündliche Vereinbarung mit dem Kundenberater werden Sie beweisen müssen. Wenn Sie dafür keine weiteren Zeugen benennen können, wird das Gericht eine Beweislastentscheidung zu Ihren Ungunsten treffen.
Wenn Ihnen also keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen, muss ich leider eine Begleichung der Rechnung empfehlen.
Mit freundlichen Grüssen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
Danke für die Beantwortung der Frage.
Der Kundenberater hat mir die "AGB´s" ausgehändigt. Allerdings handelt es sich wohl um eine Fälschung, wie es aussieht. Der Kundenberater hat die Original AGB´s des Telekommunikationsanbieters verfälscht.
Diese scheinbaren verfälschten AGB´s liegen mir vor. Darin ist NICHT vermerkt, dass der ISDN Anschluß für Interneteinwahlen über eine globale Einwahlnummer nicht erlaubt ist und Gebühren kostet.
Wie sieht jetzt die Lage vor Gericht aus für mich?
Wird mir das Gericht glauben, dass ich diese AGB´s vom Kundenberater erhalten habe?
Danke im vorraus für Ihre Bemühungen.
Der Vertrag wurde mit dem Inhalt der AGBs geschlossen, die Sie vom Kundeberater erhalten haben. Wenn Sie aus dem Familien- oder Freundeskreis Zeugen benennen können, die bestätigen, dass Sie diese AGBs von dem Kundenberater erhalten haben, wird das Gericht je nach Ergiebigkeit der Zeugenaussage zu Ihren Gunsten entscheiden.