Unaufgefordert Leihgabe

7. November 2015 21:29 |
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Familienrecht


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in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Eine Leihe kann jederzeit zurückgefordert werden, wenn für die keine bestimmte Dauer vereinbart wurde.

Hallo,
Ich habe meinem Sohn, der in einer schwierigen Situation war und mir am Telefon immer
gesagt hat er wisse nicht wie er die Miete bezahlen soll unaufgefordert 1500€ ueberwiesen.
Wollte ihm der Trennungssituation etwas Druck nehmen. Als Verwendungszweck steht Leihgabe auf der Überweisung. Er wollte es erst nicht, annehmen. Hat es jedoch nicht zurück überwiesen. Jetzt brauche ich eigentlich sehr dringend seine Hilfe, dies lehnt er ab. Auch das Geld brauche ich dringend zurück. Welche Möglichkeit habe ich schnellstmöglich das Geld zu bekommen . Enttäuscht bin ich darüber das er mir nicht hilft, gerade da ich ihm letztes Jahr ein Auto für 5000€ gekauft habe.
Überwiesen habe ich im Juni.
Vielen dank
7. November 2015 | 22:40

Antwort

von


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52349 Düren
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Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung haben Sie Ihrem Sohn 1.500 EUR geliehen. Zwar gab es darüber keine ausdrückliche Vereinbarung. Ihr Sohn hat die angebotene Leihe aber stillschweigend angenommen, in dem er das Geld angenommen hat.

Nach § 604 Abs. 3. BGB können Sie das geliehene Geld jederzeit zurückfordern, da keine bestimmte Dauer der Leihe vereinbart war.

Sie sollten also die Zahlung unter Fristsetzung zurückfordern und nach Fristablauf ggf. einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Ultimates Mittel wäre die gerichtliche Geltendmachung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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