Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Unterhaltsrechtlich ist Ihr Onkel nach § 1606 BGB
als nächster Verwandter zunächst vorrangig zum Unterhalt verpflichtet, weil er als Kind der Großeltern im Rang vor Ihnen steht.
Zunächst wären die Großeltern sich untereinander unterhaltspflichtig, falls einer von beiden zuerst ins Pflegeheim kommt. Dann müsste eigenes Vermögen eingesetzt werden, bis die Schonbeträge erreicht sind.
Unterhaltsrechtlich wäre dann Ihr Onkel heranzuziehen. Wenn dieser die Lücke zwischen Rente und Pflegekosten decken könnte, wäre das Problem wahrscheinlich erledigt.
Auf Sie könnte eine Schenkungsrückforderung nach § 528 BGB
durch das Sozialamt zukommen. Mir ist nach Ihren Angaben nicht ganz klar, ob Sie nun ein zweites Haus kaufen möchten, oder ob Sie mit dem Geld der Schenkung ein Haus kaufen möchten, dass Sie selbst bewohnen werden.
Geht es um Ihr einziges Haus, müssten Sie es nicht verwerten. Es wäre dann zu prüfen, ob Sie bei Zahlung der 50.000 € oder eines höheren Betrages Ihren eigenen angemessen Unterhalt gefährden oder ob die Erfüllung Ihrer Unterhaltspflichten in Gefahr gerät. Es kommt nicht darauf an, ob schon im Zeitpunkt der Schenkung der spätere Notbedarf vorhersehbar ist.
Bei den von Ihnen genannten Zahlen, bestünde sicher keine Gefahr, für die Immobilie. Wenn diese im Eigentum Ihrer Frau steht, wäre sie dem Zugriff des Amtes entzogen. Es käme dann darauf an, ob bei Ihnen sonstiges Vermögen vorhanden ist. Sie könnten sich wahrscheinlich erfolgreich auf Entreicherung berufen, weil man Ihnen im Zeitpunkt der Schenkung nicht unterstellen wird können, dass Sie wussten, das Sie die Schenkung nicht behalten dürfen.
Eine selbstgenutzte Immobilie zu kaufen, ist unterhaltsrechtlich nicht mutwillig und kann Ihnen nicht vorgeworfen werden.
Falls Ihr Onkel leistungsfähig wäre. dürfte das Problem aber gar nicht zum Tragen kommen. Es würde dann auch vorrangig von Ihrem Onkel die Schenkung zurückgefordert werden.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com
Hallo vielen Dank, es ist unser erstes und einziges Haus es soll am 24.01.12 beurkundet werden. Wir tragen 55000Euro Eigenkapital und 52000Euro kommen von der Bank, die sich wiederrum dafür eine Grundschuld eintragen lässt im Grundbuch. Wenn ich das richtig verstehe und ich meine Frau allein im Grundbuch eintragen lasse, kann das Sozialamt nix machen da ich ja der Beschenkte war aber nun praktisch kein Vermögen mehr habe. Ich gehe zudem nur halbtags arbeiten da meine Frau hauptverdiener ist. Ja das Haus soll von mir und meiner Frau,Kind bewohnt werden. Ich habe noch 1 Auto das ca. 6000Euro wert hat. Meine Großeltern haben mir über die Jahre insgesamt mit den 50 000Euro ca.85 000Euro zukommen lassen, das meiste ist aber schon ausgegeben ohne Gegenwert(Urlaub, Auto das ja nicht mehr den Wert hat wie beim Kauf). Wäre es sinnvoll meine Sohn anstatt mir mit meiner Frau ins Grundbuch eintragen zu lassen oder nur die Frau?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Selbst wenn Sie mit Ihrer Frau Miteigentümer wären, würde die Immobilie Schonvermögen darstellen.
Wenn Ihre Frau Alleineigentümerin wird, sind Sie auf der sicheren Seite, weil dann die Frage einer weiteren Finanzierung durch Belastung des Hauses keine Rolle spielt. Es brächte keinen Vorteil den Sohn mit einzutragen.
Das Sie die Schenkungen zum Teil verbraucht haben, kann Ihnen nicht angelastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht