3. Dezember 2015
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12:40
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail: info@ra-fork.de
Frage 1:
"Muss ich mich zwingend in DE melden?"
Selbstverständlich, denn Sie geben an zum einen die Hälfte des jahres in Deutschland zu wohnen und zum anderen auch Einkünfte in Deutschland zu erzielen.
Dies ergibt sich aus §§ 27 II Satz 3, 17 I BMG ( Bundesmeldegesetz)
Frage 2:
"Wenn ja, kann ich es vermeiden zwangsversichert zu werden?"
Das hängt davon ab, ob gem. der VO EU 883/2004 ob in Deutschland ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird.
Verbindlich über die Frage, ob nun eine wesentliche Tätigkeit vorliegt und welches Sozialversicherungssystem zur Anwendung kommt, entscheidet jedoch allein die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) anhand Ihrer konkreten Angaben. Wenden Sie sich dazu unter Schilderung der konkreten Eckdaten an:
GKV-Spitzenverband,
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
E-Mail: Post@dvka.de
Frage 3:
" Welche Konsequenzen hat es ordnungswidrigkeitsmäßig (bzw. strafrechtlich) , wenn ich mich nicht in DE melde und meine Steuern weiterhin in England bezahle?"
Zunächst einmal sollten Sie Ihre steuerrechtliche Situation durch einen Steuerberater überprüfen lassen, ob Ihre deutschen wie englischen Einkünfte überhaupt steuerrechtlich korrekt erfasst sind ( Stichwort Doppelbesteuerung) - auch angesichts Ihres Aufenthalts in Deutschland. Falls nicht, kommen Steuerstraftaten in Betracht.
Die Nichtanmeldung in Deutschland kann mit Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork