Ummeldung nach Deutschland

3. Dezember 2015 11:29 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Morgen,
ich wohne seit 3 Jahren in London, England und arbeite dort. Ich bin dort natürlich auch krankenversichert und zahle Einkommenssteuer. Ich bin Director einer Limited, also selbständig.

Seit Oktober habe ich zusätzlich eine kleine Wohnung in Deutschland gemietet, da ich hier ebenfalls beruflich zu tun habe und meine Familie hier wohnt. Ich halte mich, da ich von daheim aus arbeiten kann, zu eigentlich gleichen Teilen in UK und DE auf.

Ich bin mir nun nicht sicher ob ich mich in Deutschland anmelden muss. Als Zweitwohnung geht wohl nicht, wenn man keine Hauptwohnung in Deutschland hat. Als Hauptwohnung wäre ich in DE zwangsversichert bei Krankenkasse etc., was ich unbedingt vermeiden möchte. In England bin ich staatlich über die NHS versichert.

Die Fragen:
Muss ich mich zwingend in DE melden?
Wenn ja, kann ich es vermeiden zwangsversichert zu werden? Immerhin besteht ja eine Krankenversicherung in England.
Welche Konsequenzen hat es ordnungswidrigkeitsmäßig (bzw. strafrechtlich) , wenn ich mich nicht in DE melde und meine Steuern weiterhin in England bezahle?
3. Dezember 2015 | 12:40

Antwort

von


(951)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail: info@ra-fork.de
Sehr geehrter Fragesteller,



Frage 1:
"Muss ich mich zwingend in DE melden?"

Selbstverständlich, denn Sie geben an zum einen die Hälfte des jahres in Deutschland zu wohnen und zum anderen auch Einkünfte in Deutschland zu erzielen.

Dies ergibt sich aus §§ 27 II Satz 3, 17 I BMG ( Bundesmeldegesetz)



Frage 2:
"Wenn ja, kann ich es vermeiden zwangsversichert zu werden?"


Das hängt davon ab, ob gem. der VO EU 883/2004 ob in Deutschland ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird.

Verbindlich über die Frage, ob nun eine wesentliche Tätigkeit vorliegt und welches Sozialversicherungssystem zur Anwendung kommt, entscheidet jedoch allein die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) anhand Ihrer konkreten Angaben. Wenden Sie sich dazu unter Schilderung der konkreten Eckdaten an:

GKV-Spitzenverband,
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn

Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
E-Mail: Post@dvka.de





Frage 3:
" Welche Konsequenzen hat es ordnungswidrigkeitsmäßig (bzw. strafrechtlich) , wenn ich mich nicht in DE melde und meine Steuern weiterhin in England bezahle?"


Zunächst einmal sollten Sie Ihre steuerrechtliche Situation durch einen Steuerberater überprüfen lassen, ob Ihre deutschen wie englischen Einkünfte überhaupt steuerrechtlich korrekt erfasst sind ( Stichwort Doppelbesteuerung) - auch angesichts Ihres Aufenthalts in Deutschland. Falls nicht, kommen Steuerstraftaten in Betracht.

Die Nichtanmeldung in Deutschland kann mit Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.



Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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