19. Oktober 2010
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13:01
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wurde das Leitbild mit Mitwirkung des Betriebsrates ratifiziert, so dass es auch wohl eine personelle Angelegenheit darstellen wird; "auch wohl" muss hier deshalb von mir gewählt werden, da es natürlich wesentlich auf den genauen Inhalt des Leitbildes und des Umfragekataloges ankommen wird, was aber nicht mehr Gegenstand der Erstberatung sein kann. Dieser Inhalt müsste gesondert geprüft werden.
Sind dort aber, was ich vermute, auch personalentscheidungserhebliche Grundsätze aufgeführt, bedarf es für die Änderung - und damit auch für die vorbereitenden Umfrage - der Zustimmung des Betriebsratens nach §§ 92, 94 BetrVG.
Will der Betriebsrat nun also diese Umfrage verhindern, sollte er (nach genauerer Prüfung von Leitbild und Umfragekatalog in Hinblick auf personelle Entscheidungsansätze) die ggfs. vorhandene Einigungsstelle, oder das Arbeitsgericht einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle