Sehr geehrter Herr Fragesteller,
rechtlich erlaubt sind dabei grundsätzlich alle Varianten. Entscheidend sollte sein, welche Zielsetzung Sie für die vermögensrechtliche Stellung Ihrer Gattin haben. Also ein Verkauf zunächst hätte den Nachteil, dass dann auch insoweit, wie bei einem normalen Verkauf sonst auch, Grunderwerbsteuer anfällt. Ein Verkauf ist alo möglich, aber auch nicht notwendig.
Voraussichtlich dürfte eine „Schenkung“ in Ihrer Situation durchaus Sinn machen. Die Schenkungssteuer, abgesehen von den hohen Freibeträgen, dürfte ohnehin entfallen, da das Haus ja auch noch belastet ist. Die Schenkung hat auch den Vorteil, dass diese unter Umständen später rückgängig gemacht werden kann. Dies würde auch bei einem späteren etwaigen Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Zwar gibt es auch beim Kauf diese Möglichkeit, wenn der Preis so niedrig angesetzt ist, dass man von einer gemischten Schenkung ausgeht. Im Allgemeinen ist diese Abwicklung aber komplizierter und mit den obigen Nachteilen versehen (Steuer!).
Hinsichtlich der Notarkosten dürfte wiederum die Schenkungsvariante am sinnvollsten sein, weil dann dabei regelmäßig nur der niedrige Einheitswert zugrunde gelegt wird und nicht der höhere Kaufpreis. Aber zu den genauen Einzelheiten, sollten Sie einen Notar befragen, der im Rahmen der Übertragung auch über alle betreffenden Aspekte, ohne zusätzliche Gebühren, aufklären muss.
Ich hoffe, ich habe Ihnen im Rahmen einer ersten, summarischen Prüfung weiter helfen können,
hochachtungsvoll
Hellmann
Rechtsanwalt
rechtlich erlaubt sind dabei grundsätzlich alle Varianten. Entscheidend sollte sein, welche Zielsetzung Sie für die vermögensrechtliche Stellung Ihrer Gattin haben. Also ein Verkauf zunächst hätte den Nachteil, dass dann auch insoweit, wie bei einem normalen Verkauf sonst auch, Grunderwerbsteuer anfällt. Ein Verkauf ist alo möglich, aber auch nicht notwendig.
Voraussichtlich dürfte eine „Schenkung“ in Ihrer Situation durchaus Sinn machen. Die Schenkungssteuer, abgesehen von den hohen Freibeträgen, dürfte ohnehin entfallen, da das Haus ja auch noch belastet ist. Die Schenkung hat auch den Vorteil, dass diese unter Umständen später rückgängig gemacht werden kann. Dies würde auch bei einem späteren etwaigen Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Zwar gibt es auch beim Kauf diese Möglichkeit, wenn der Preis so niedrig angesetzt ist, dass man von einer gemischten Schenkung ausgeht. Im Allgemeinen ist diese Abwicklung aber komplizierter und mit den obigen Nachteilen versehen (Steuer!).
Hinsichtlich der Notarkosten dürfte wiederum die Schenkungsvariante am sinnvollsten sein, weil dann dabei regelmäßig nur der niedrige Einheitswert zugrunde gelegt wird und nicht der höhere Kaufpreis. Aber zu den genauen Einzelheiten, sollten Sie einen Notar befragen, der im Rahmen der Übertragung auch über alle betreffenden Aspekte, ohne zusätzliche Gebühren, aufklären muss.
Ich hoffe, ich habe Ihnen im Rahmen einer ersten, summarischen Prüfung weiter helfen können,
hochachtungsvoll
Hellmann
Rechtsanwalt