Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die pauschale Vergütung von Mehrarbeit ist nur dann wirksam, wenn die Regelung klar und verständlich ist. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss ( BAG vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10).
Deshalb hat Ihr Arbeitgeber die Stundenanzahl, die mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist, vertraglich festgehalten und eindeutig geregelt. 20 Stunden pro Monat werden als zulässig angesehen. Es ist auch möglich, für Vollzeitbeschäftige eine geringere Stundenzahl zu vereinbaren. Der Arbeitgeber hat hierbei wohl das Arbeitszeitgesetz im Auge, was nicht verletzt werden darf.
Das pauschale Abgelten heisst nicht, dass Sie jeden Monat 20 Überstunden leisten müssen.
Wenn Sie generell Überstunden ablehnen, dann müssen Sie mit einem geringeren Gehalt rechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die pauschale Vergütung von Mehrarbeit ist nur dann wirksam, wenn die Regelung klar und verständlich ist. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss ( BAG vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10).
Deshalb hat Ihr Arbeitgeber die Stundenanzahl, die mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist, vertraglich festgehalten und eindeutig geregelt. 20 Stunden pro Monat werden als zulässig angesehen. Es ist auch möglich, für Vollzeitbeschäftige eine geringere Stundenzahl zu vereinbaren. Der Arbeitgeber hat hierbei wohl das Arbeitszeitgesetz im Auge, was nicht verletzt werden darf.
Das pauschale Abgelten heisst nicht, dass Sie jeden Monat 20 Überstunden leisten müssen.
Wenn Sie generell Überstunden ablehnen, dann müssen Sie mit einem geringeren Gehalt rechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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