7. Februar 2007
|
13:29
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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sobald das Haus auf Ihre Frau übertragen worden ist (Eintragung im Grundbuch) gehört es nach Ihrem Versterben nicht mehr zu Ihrem Nachlass. D.h. Ihre Erben (aus Testament oder gesetzliche Erben) werden keine Eigentümer des Hauses.
Ist der Tod des Erblassers allerdings innerhalb von 10 Jahren seit der Schenkung eingetreten, wird der Wert der Schenkung dem Nachlassvermögen hinzugerechnet.
Daraus ergibt sich, dass Ihre Söhne dann einen Anspruch auf Pfichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (oder dem Beschenkten) haben.
Nach Ablauf der 10 Jahresfrist ist ein solcher Anspruch ausgeschlossen.
Um diese 10 Jahresfrist zu umgehen können Sie versuchen mit Ihren Söhnen ein Pflichtteilsergänzungsverzicht zu vereinbaren.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
Ergänzung vom Anwalt
6. August 2010 | 15:24
Sehr geehrter Fragesteller,
ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die 10 Jahresfrist bei Schenkungen an den Ehepartner erst nach Auflösung der Ehe beginnt; § 2325 BGB.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -