Übernahme Freenet zu 1&1

4. Dezember 2009 15:42 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 01.12.2009 wurde ich per E-Mail informiert das ich nun 1 &1 Kunde mit meinen DSL Anschluss bin, (durch Übernahme von Freenet von 1&1) was mir überhaupt nicht passt. Dadurch sind ja nun auch alle meine persönlichen Daten wie Bankverbindung, Adresse u. s .w. einfach so an ein anderes Unternehmen weiter gegeben worden ohne mich um Erlaubnis zu fragen.

Auf der alten Kundenserviceseite von Freenet (die nun nicht mehr existiert) stand unter meinen Vertragsbedingungen :

freenetDSLflat 2000

Laufzeit bis 04.10.2010

also hätte meine Kündigung 3 Monate vorher bei Freenet eingehen müssen (wenn ich kündigen gewollt hätte).

Seit 01.12.2009 muss ich mich aber über den Kundenserviceseite von 1 &1 einwählen und da steht,

freenetDSLflat 2000

Laufzeit bis 12.01.2010

somit könnte ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gar nicht einhalten und währe gezwungen mindestens ein weiteres Jahr bei 1 & 1 zu bleiben ,was ich auf keinen Fall möchte ,denn ich habe ja nicht umsonst von 1 &1 zu Freenet gewechselt.

Nun meine Frage was kann ich tun um 1 &1 loszuwerden.

Vielen Dank für die Antwort und ein schönes Wochenende

Michael M.
4. Dezember 2009 | 16:24

Antwort

von


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E-Mail: info@ra-mauritz.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der Wechsel Ihres Vertragspartner darf nicht dazu führen, dass nunmehr eine andere Vertragslaufzeit gilt. Endete Ihr "alter" Vertrag zum 04.10.2010, so gilt dies nach wie vor. Eine einseitige Laufzeitverkürzung, die zur Folge hätte, dass Sie ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden wären, da Sie nicht mehr fristgerecht kündigen könnten, ist nicht zulässig. Sie haben daher zum einen nach wie vor die Möglichkeit, den Vertrag durch eine fristgerechte Kündigung zum 04.10.2009 zu beenden.

Daneben dürfte auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bestehen. Der einseitige Wechsel auf Seiten Ihres Vertragspartners dürfte für Sie einen "wichtigen Grund" im Sinne des für Dienstverhältnisse einschlägigen § 626 BGB darstellen, wegen dem das Vertragsverhältnis von Ihnen sofort gekündigt werden kann. Überprüfen Sie insoweit bitte nochmal die Mail vom 01.12.2009. Grds. ist Ihr Vertragspartner nämlich verpflichtet, Sie über diese Möglichkeit zu informieren. Anderslautende AGB-Regelungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 309 Nr. 10 BGB möglich. Beachten Sie insoweit bitte, dass eine fristlose Kündigung dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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