Trennung, begeht EX-Partnerin Hausfreidensbruch?

| 19. Oktober 2015 16:47 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und sie ist direkt ausgezogen,
bzw. wohnt jetzt bei einer Freundin. Sie ist Hauptmieterin der Wohnung, hat diese allerdings gekündigt und muss nun bis zum auslaufen der Kündigungsfrist anteilig für die Miete aufkommen. Mit Zustimmung der Vermieter und mit einem Vorvertrag, werde ich die Wohnung übernehmen. Nun habe ich das Problem das meine Ex ohne Vorankündigungen die Wohnung betritt, wann immer Sie will und immer wieder Dinge abbaut, die zB. zur Nutzung der Wohnung noch notwendig sind und für diese ich anteilig noch Miete zahle (Internetrouter usw.)

Kann ich dies unterbinden, in dem ich Termine ausspreche und Sie muss sich dann daran halten?
19. Oktober 2015 | 17:26

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da Ihre Partnerin durch den Auszug aus der Wohnung den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat, sind Sie allein berechtigt, die Wohnung zu nutzen. Ihre Partnerin darf die Wohnung nicht mehr betreten.


2.

Um ein Betreten der ehemaligen Partnerin zu verhindern, ist es empfehlenswert, das Schloss der Wohnungstür auszutauschen.

Wenn die ehemalige Partnerin persönliche Sachen sowie Sachen, die in ihrem Eigentum stehen, abholen möchte, sollten Sie mehrere Termine vorschlagen und anhand der Terminvorschläge passende Termine absprechen.

Nochmals: Ein Recht, die Wohnung ohne Ihre Zustimmung zu betreten, hat die aus der Wohnung ausgezogene ehemalige Partnerin mit dem Auszug nicht mehr.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 20. Oktober 2015 | 07:32

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