Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Anwesenheit der Erben ist unschädlich. Sie ist kein Grund für eine Anfechtung. Denn weder in § 2247 BGB noch in einem der folgenden §§ steht, dass das Testament heimlich oder in Abwesenheit der Erben errichtet werden muss.
Anfechten könnte man das Testament, wenn Ihre Tante mit einer Waffe bedroht worden wäre. Die Anfechtung wäre auch möglich, wenn die anwesenden Erben damit gedroht hätten, dass die Tante ins Altersheim abgeschoben wird, wenn sie im Testament nicht das schreibt, was die Erben wollen.
Ungültig dürfte das Testament auch sein, wenn Ihre Tante im Pflegeheim untergebracht gewesen wäre und ihren Pfleger zum Erben eingesetzt hätte.
Aber die bloße Anwesenheit von Erben, bei einer Erblasserin, die ihr Leben völlig selbständig führt, ist kein Anfechtungsgrund.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Anwesenheit der Erben ist unschädlich. Sie ist kein Grund für eine Anfechtung. Denn weder in § 2247 BGB noch in einem der folgenden §§ steht, dass das Testament heimlich oder in Abwesenheit der Erben errichtet werden muss.
Anfechten könnte man das Testament, wenn Ihre Tante mit einer Waffe bedroht worden wäre. Die Anfechtung wäre auch möglich, wenn die anwesenden Erben damit gedroht hätten, dass die Tante ins Altersheim abgeschoben wird, wenn sie im Testament nicht das schreibt, was die Erben wollen.
Ungültig dürfte das Testament auch sein, wenn Ihre Tante im Pflegeheim untergebracht gewesen wäre und ihren Pfleger zum Erben eingesetzt hätte.
Aber die bloße Anwesenheit von Erben, bei einer Erblasserin, die ihr Leben völlig selbständig führt, ist kein Anfechtungsgrund.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen