12. Januar 2025
|
12:29
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
1.
Es gibt keine festen Fristen für die Korrektur einer Betriebskostenabrechnung.
Setzen Sie eine angemessene Frist (2 Wochen).
Es ist zwar nicht richtig, dass falsche Zahlen/ falsche Zähler die Abrechnung formell unwirksam machen, insoweit liegt - vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung - nur ein materieller Fehler vor. Jedoch können Sie geforderte Nachzahlung verweigern, auch soweit Teile der Abrechnung richtig sind, bis Ihnen Belegeinsicht gewährt wird.
2.
Sie können den Vermieter auf Korrektur verklagen. Das gleiche ist bezüglich der Belegeinsicht möglich.
Sie sind nur verpflichtet, die korrekten Beträge zu zahlen.
Weil/ wenn keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt, sind Sie nicht berechtigt die Vorauszahlungen zurückfordern.
3.
Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit zu prüfen, ob und in welcher Höhe er die Kaution auszahlt.
Mit Ablauf des Januars ist diese Prüfungsfrist abgelaufen, sodass Sie die Kaution abzüglich eines zu erwartenden Nachzahlungsbetrages an Sie auszuzahlen ist.
Wenn die Abrechnung für 2023 auf ein Guthaben lautet, können Sie die Kaution in voller Höhe zurückverlangen.
4.
Fordern Sie den Vermieter zur Korrektur der Abrechnung für 2023 und zur Belegeinsicht auf. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen.
Fordern Sie den Vermieter ab Februar 2025 auf, über die Kaution abzurechnen und diese inklusive Zinsen innerhalb von 2 Wochen an Sie auszuzahlen.
Reagiert er nicht, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. Dessen / deren Kosten hat [u]letztlich[/u] der Vermieter gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGB (notwendige Kosten der Rechtsverfolgung) zu tragen.
Stellen Sie hier gern die Abrechnung ein oder senden sie mir per Mail. Dann kann ich konkreter werden und meine Handlungsempfehlung konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt