Streitfall Ebay

| 3. Mai 2022 06:49 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich bin privater Verkäufer bei Ebay. Ein Käufer hat einen Streitfall eröffnet, da er angeblich nicht seinen Artikel erhalten hat. Obwohl die Sendungsverfolgung der Post eindeutig einen Versand meinerseits beweist(Brief wurde im Verteilercentrum eingescannt) wurde von Ebay zu meinem Ungunsten entschieden...Begründung: Käufer hat den Artikel nicht erhalten. Zusätzlich muss ich noch eine "Gebühr" von 16€ an Ebay zahlen.
Kann ich den Kaufpreis zivilrechtlich gegen den Käufer einklagen? Was ist mit den "Ebaygebühren" ?
Dankeschön
3. Mai 2022 | 07:11

Antwort

von


(2499)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

grundsätzlich wird Ihnen durch eine solche ebay-Entscheidung nicht das Recht genommen, den Anspruch gerichtlich gegen den Käufer geltend zu machen.

Sofern Sie nachweisen können, dass Sie die Sache der Post übergeben haben, geht die Gefahr auf den Käufer über, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, vgl. § 447 BGB.

Die ebay-Gebühren hat der Käufer zu erstatten, da er zu Unrecht einen Fall eröffnet hat.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 5. Mai 2022 | 17:43

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