3. Juli 2020
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10:39
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
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E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Das Hotel ist zur Kostenerstattung verpflichtet (eventuelle Vermittlungsgebühren von booking,com sind möglicherweise nicht erstattungsfähig). Natürlich kostet solch eine Rückbuchung immer etwas Zeit. Über diesen Punkt sind Sie aber lange hinweg. Ich empfehle Ihnen ein Schreiben an das Hotel und an booking.com aufzusetzen. In diesem Schreiben fordern Sie die komplette Rückzahlung mit Fristsetzung von 14 Tagen (Datum ins Schreiben aufnehmen). Sollte darauf wiederum keine Reaktion erfolgen und die Frist erfolglos verstreichen sollten Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. (Leider stellen sich derzeit viele Reiseanbieter tot in der Hoffnung, dass der Reisende irgendwann aufgibt). Das Schreiben durch Sie ist erforderlich um die Gegenseite in Verzug zu setzen und so entstehenden Anwaltsgebühren geltend machen zu können.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt