Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bis zur endgültigen Abmeldung haften Sie leider für alles (Bußgelder, Steuern, Versicherung etc.). Sie müssen daher darauf achten, dass Sie Einspruch gegen die Bußgelder einlegen und nachweisen, dass das Auto verkauft wurde.
Sie müssen nunmehr wie folgt vorgehen: Schriftlich den Käufer auffordern, das Auto abzumelden und eine kurze Frist setzen. Ist diese abgelaufen, sofort Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hierfür erhalten Sie die Kosten des Anwaltes vom Staat erstattet, das nennt sich Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe.
https://www.youtube.com/watch?v=yqgCcIMGwvY
Tutorial hierzu: https://www.youtube.com/watch?v=1i6k-QiWgvw&t=2s bzw. Beratungshilfe: https://www.youtube.com/watch?v=glvBW_91UDc&list=PL_OjNg86U5na1NmjBXDMAksCk6mbw6Fw8&index=1
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bis zur endgültigen Abmeldung haften Sie leider für alles (Bußgelder, Steuern, Versicherung etc.). Sie müssen daher darauf achten, dass Sie Einspruch gegen die Bußgelder einlegen und nachweisen, dass das Auto verkauft wurde.
Sie müssen nunmehr wie folgt vorgehen: Schriftlich den Käufer auffordern, das Auto abzumelden und eine kurze Frist setzen. Ist diese abgelaufen, sofort Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hierfür erhalten Sie die Kosten des Anwaltes vom Staat erstattet, das nennt sich Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe.
https://www.youtube.com/watch?v=yqgCcIMGwvY
Tutorial hierzu: https://www.youtube.com/watch?v=1i6k-QiWgvw&t=2s bzw. Beratungshilfe: https://www.youtube.com/watch?v=glvBW_91UDc&list=PL_OjNg86U5na1NmjBXDMAksCk6mbw6Fw8&index=1
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
3. Mai 2019 | 07:19
Sehr geehrte Frau Dr. Seither,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das heisst, ich habe keinen Anspruch darauf, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsweise stilllegt? Denn wenn die Versicherung jetzt die Zwangsstilllegung beantragt, muss ich das auch noch bezahlen?
Auf was muss ich genau klagen?
Danke! Mit freundlichen Grüßen
BW
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. Mai 2019 | 11:53
Sie müssen leider derzeit alles bezahlen ;( Sie müssen wie gesagt erst außergerichtlich gegen den anderen vorgehen und dann ggf. gerichtlich und ihn verpflichten, das Auto abzumelden bzw. Kosten auferlegen - beachten Sie, dass Sie eben gegen die Knöllchen angehen.