Standgebühr für PKW nach Kaufvertragrückabwicklung

| 6. August 2024 21:33 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich musste nach einem Gerichtsentscheid ein von privat zu privat verkauftes KFZ zurücknehmen. Glücklicherweise konnte ich den Wagen zeitnah weiterverkaufen. Der neue Besitzer ist sehr zufrieden..
Wie dem auch sei: einige Wochen nach dem Urteil erreichte mich ein anwaltliches Schreiben um Standgebühren in Höhe von 15,5T€ (!) zu begleichen (10€ Tagessatz).
Der Wagen wurde ursprünglich für 4T€ verkauft (MB SLK230;Bj.1997), dann als „Schrott" bezeichnet und ich zur Rücknahme genötigt und letztlich von mir für 2,5T€ weiterverkauft. Ist es überhaupt statthaft für ein vom Gericht als wertlos befundenes KFZ, eine solch unverschämt hohe Summe als Standgebühr zu verlangen? Ich habe mal vernommen das die SG den Wert des KFZ nicht übersteigen dürfte!? Ich bin trotz anwaltlicher Unterstützung ziemlich nervös bezüglich der Angelegenheit und möchte daher gern eine zweite Meinung haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sepp
6. August 2024 | 22:43

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die geforderten Standgebühren in Höhe von 15.500 € für ein Fahrzeug, das ursprünglich für 4.000 € verkauft, dann als "Schrott" bezeichnet und letztlich für 2.500 € weiterverkauft wurde, erscheinen in der Tat unverhältnismäßig hoch.

Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass Standgebühren den Wert des Fahrzeugs nicht übersteigen dürfen.

So hat beispielsweise das Amtsgericht München in einem Urteil vom 25.10.2006 (Az. 275 C 24445/06) entschieden, dass Standgebühren für ein Fahrzeug mit einem Zeitwert von ca. 500 € den Wert des Fahrzeugs nicht übersteigen dürfen.


2.

Wenn das Gericht in Ihrem Fall das Fahrzeug sogar als "wertlos" eingestuft hat, dürften Standgebühren von 15.500 € erst recht nicht gerechtfertigt sein.

Standgebühren in dieser Höhe stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs.


3.

Ich rate Ihnen, dies über Ihren Anwalt gegenüber der Gegenseite vorzubringen. Es ist davon auszugehen, dass ein Gericht die geforderten Standgebühren als überhöht ansehen und zumindest erheblich reduzieren würde.

Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt weiter beraten und vertreten. Mit den genannten Argumenten stehen die Chancen gut, die Forderung abzuwehren bzw. deutlich zu reduzieren. Eine gewisse Restanspannung ist verständlich, aber Ihr Anwalt wird Ihre Interessen bestmöglich vertreten.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 6. August 2024 | 23:01

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. August 2024
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