Softwareentwickler bringt Projekt nicht zuende/antwortet nicht

| 30. September 2013 15:24 |
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Beantwortet von


12:18
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 2. Juli 2012 mit einen Software Entwickler Kontakt aufgenommen bzgl. der Weiterentwicklung eines iPhone Programms.
Wir konnten uns recht schnell einigen und haben besprochen (Kommunikation hauptsächlich per Mail), dass besprochene Änderungen kurzfristig durchgeführt werden. Bei erst Kontakt, war Vorauskasse vereinbart. Es wurden 4h vereinbart, weitere Arbeiten soweit noch Budget übrig ist.
Die Umsetzung der Änderungen wurde begonnen, wobei sich der Entwickler jedoch, aufgrund der reichlich bleibenden Zeit dazu entschied, tiefer ergehende Änderungen umzusetzen.
Da ich zu dem Zeitpunkt mit dem Fortschritt zufrieden war, habe ich das gutgeheißen.
Dann fing es allerdings an, dass längere Zeit keine Änderungen mehr erfolgten, was immer mit Projekten höherer Priorität begründet wurde. Auch das war vorher besprochen worden und für mich noch akzeptabel.
Es wurden einige Stunden Programmierzeit investiert und ich konnte Fortschritte sehen, worauf wir uns auf eine Abschlagszahlung von ca. 500,- einigten. Die Arbeiten bis zum Abschluss sollten in gleicher Höhe nach erfolgreicher Veröffentlichung gezahlt werden.
Leider kam das Projekt dann plötzlich ohne Begründung und weiteren Kontakt zum Stillstand. Auf mehrmalige Anfrage zum weiteren vorgehen wurde nicht reagiert. Ich habe bis dato nichts brauchbares, geschweige denn eine halbwegs laufende Applikation an der Hand.
Ich habe bereits 2 Termine gesetzt, zum einen den 18.09. zu dem ein Termin zum Abschluss des Projekts genannt werden sollte, oder ein Vorschlag zur Einigung.
Zum einen der 30.09. da zum ersten Termin keine Reaktion folgte, an dem ich die Rückzahlung der gezahlten Summe ohne Gegenleistung forderte. Auch hier gab es keine Reaktion.
Beide Termine wurden per Mail zugestellt.

Welche Möglichkeiten habe ich an mein Geld (oder aber die Arbeit) zu kommen?

Herzlichen Dank im Voraus



Einsatz editiert am 30.09.2013 15:35:45
30. September 2013 | 16:13

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da keine konkrete Zeit vereinbart ist, zu welcher das Projekt fertiggestellt sein soll, muss man dem Vertragspartner nunmehr einen konkreten Termin benennen.

Hier sollte man in etwa den Zeitraum ansetzen, welchen er für den ersten Teil des Projektes benötigt hat.

Wenn die von Ihnen gesetzten Termine insoweit ein angemessener Zeitraum für ihn waren, sollte man den Vertrag nunmehr beenden.

Da der Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllt und sämtliche Fristen verstrichen sind, kann man den Rücktritt vom Werkvertrag erklären.

Der Vertrag ist dann - soweit möglich - rückabzuwickeln.

Wenn man die Leistung des Vertragspartners schon verwenden kann, die App also im aktuellen Stadium verwendbar ist, steht ihm ein Teilvergütungsanspruch zu. Dieser ist aufgrund der Zahlung schon erledigt.

Wenn man mit der App im aktuellen Stadium gar nichts anfangen kann, muss der Vertragspartner das bisher erhaltene Geld erstatten.

Das Geld muss dann notfalls gerichtlich eingefordert werden.

Wenn Ihnen Mehrkosten durch die Beauftragung eines anderen Programmieres entstehen, können diese als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 1. Oktober 2013 | 08:21

Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir sehr weiter.
Gibt es bestimmte Schlagwörter, die im Anschreiben zu nennen wären?
Oder muss ich eine bestimmte Form einhalten?
Das Anschreiben würde ich dem Entwickler dann per Einschreiben zukommen lassen.

Es ist, so, dass mit der App, wie sie aktuell ist, nichts anzufangen ist.
Selbst wenn ich den Quellcode bekäme, würde ein anderer Entwickler viel Zeit brauchen, um sich da rein zu denken, da wäre eine Neuentwicklung sicher nicht teurer.

Ich hatte in der Vergangenheit viel Verständnis für die Situation des Entwicklers, er hatte Projekte mit höherer Priorität, ist Vater geworden etc. Es gab aber immer, wenn auch kurze Rückmeldungen. Die sind aber in den letzten Monaten vollkommen ausgeblieben.
Da sich das Projekt, dass kurzfristig fertig werden sollte, nun schon über 2 Jahre ohne Ergebnis läuft, sehe ich keinen anderen Weg, als diesen.

Noch mal vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ivo von Bohuszewicz
info@elbohu.de

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Oktober 2013 | 12:18

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Die Wörter "Nichtleistung", "Verspätung", "Rücktritt" und "Schadensersatz" sollten schon vorkommen.

Ansonsten sollte der Brief per Einschreiben versandt werden.

Insbesondere kommt auch nur noch ein Rücktritt in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. Oktober 2013 | 08:22

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