12. November 2019
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09:17
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten informationen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
zu 1.)
Sie sollten sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter melden, wenn nämlich das Krankengeld ausläuft (maximal 78 Wochen) zahlt die Agentur, bzw. das Jobcenter, wenn SIe die Voraussetzungen für ALG I bzw. ALG II erfüllen.
Zweitens müssen Sie auch an die "Blockfrist" denken, innerhalb von 3 JAhren bekommen Sie maximal für 78 Wochen Krankengeld, damit Sie nach 3 Jahren wieder für 78 Wochen Krankengeld bekommen, müssen SIe zwischendurch versichert sein und das sind Sie, bspw. über das Jobcenter.
zu 2.)
Sie sollten die erneute Erkrankung auf jedenfall der Krankenkasse melden. Wenn nämlich die hinzutretende Krankheit, später für sich alleine zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, könnten Sie aufgrund der "neuen" Krankheit krankgeschrieben werden und Krankengeld bekommen.
Jetzt aktuell verlängert sich der Krankengeld bezug nicht.
zu 3.)
Ob Ihre aktuelle Krankheit "ausreicht", eine Berufsunfähigkeit festzustellen, kann ich seriöserweise hier nicht feststellen, wenn Sie sich beim Jobcenter/Arbeitsagentur melden, werden diese Sie medizinisch begutachten lassen oder Sie beantragen BU-Rente, dann werden Sie ebenfalls begutachtet.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt