Selbstständig / Arbeitsunfähig seit 11.2018 -

10. November 2019 12:50 |
Preis: 68,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin 33 Jahre alt und war vom
7.01.2014 (2 Mitarbeiter) bis zum 01.11.2019 (11 Mitarbeiter Festangestellt)
selbstständig mit einer Umzugsfirma und hatte 2015 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen mit 75 % Bürotätigkeiten / 25 % anderes.

Krankentagegeld seit 15.11.2019
Arbeitsunfähig seit 27.01.2019

Im November 2018 kam ich aus Thailand zurück und konnte meine Handgelenke nicht mehr bewegen. Im Dezember 2018 wurde ich Operiert und lag ca. 14 Tage im Krankenhaus.

Diese Zeit im Krankenhaus hat meine Firma etwa 25.000 € gekostet, da ich nicht einsatzbereit war und meine Person eig. gefragt war. Aus Panik musste ich jemanden für das Büro auf Vollzeit einstellen.

In der Zeit der letzten Jahre hatte ich extreme Höhen und Tiefen miterlebt die ziemlich heftig an mir gezogen hatten. ( Diebstahl von Gegenständen im Wert von 60.000 €, neuen Auftragspartner, Lagerflächen neu angemietet, Mitarbeiter gekündigt, Arbeitsgericht, viele Vertrage mit Verpflichtungen...) dementsprechend auch immer wieder Geld Druck.

Ich hatte konnte mir seit der Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt mehr auszahlen, selbst das Krankentagegeld von 3.000 € hat die Firma dank den Schulden verschlungen.
(auf den Kontoauszügen nachweisbar)

Das alles hat letztendlich dazu geführt, das ich meine Firma zum 01.11.2019 abmelden musste.

Auch auf der Arbeit hatte ich mich über Jahre zu sehr hineingesteigert. Täglich unter 15 Stunden Arbeit war nicht wegzudenken, Schlafstörungen, Angstzustände in den Zeiten in denen es mit meiner Firma nicht rund lief. Da ich ein ziemlich sensibler Mensch bin hat es ordentlich an meinen Nerven gezogen.

(Fazit war: Kontakt zu Familie abgebrochen, Freizeit auf Null reduziert, keinerlei Freude am leben genossen)

Die Situation zog sich dann bis zur Firmenauflösung 01.11.2019 da ich mich hoch verschuldete und ich anhand meiner Situation der Einschränkung und der Einnahme von Tablette eine ziemliche Leere empfand und ich keinerlei Chance sah wieder aufzustehen baute ich den Kontakt zu einem Psychologen auf der ein Burnout feststellte.

Festgestellt wurde zuvor an beiden Handgelenken Knochenabbau
(laut Arzt etwas Rheumatisches, erosive verlaufende Oligoarthritis)
- Bis dato kann ich meine Handgelenke nicht wirklich belasten (1,5 Liter Wasserflaschen lösen extreme Schmerzen aus, auch das öffnen von Feuerschutztüren ist Schmerzhaft)
(Autofahren für mehrere Stunden löst ein Pochen an beiden Handgelenken aus)

Aktuell nehme ich folgende Tabletten:
- Methotrexat
- Leflunomid
- Anfrage bei Krankenkasse für Biologikatherapie


Meine Frage an Sie:

- meine Krankenkasse empfahl mir den Weg zu Jobcenter aufzusuchen?
Ist das der richtige Weg oder nutzt die KK das Unwissen aus um kein Krankentagegeld mehr zahlen zu müssen?

- da ich erst Anfang September das Burnout diagnostiziert bekommen hatte, stelle ich mir die Frage ob es zzgl. meiner schon existierenden Arbeitsunfähigkeit bei der KK angemeldet werden muss oder ob es unabhängig von KK und Berufsunfähigkeitsversicherung läuft.

- auch eine Sorge meinerseits ist es, ob die Chance auf Berufsunfähigkeit bei 75 % Bürotätigkeit ausreicht


Falls Sie Unterlagen benötigen, reiche ich diese gerne nach.

Viele Grüße,
mit danke

Christopher T.




12. November 2019 | 09:17

Antwort

von


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Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten informationen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

zu 1.)
Sie sollten sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter melden, wenn nämlich das Krankengeld ausläuft (maximal 78 Wochen) zahlt die Agentur, bzw. das Jobcenter, wenn SIe die Voraussetzungen für ALG I bzw. ALG II erfüllen.

Zweitens müssen Sie auch an die "Blockfrist" denken, innerhalb von 3 JAhren bekommen Sie maximal für 78 Wochen Krankengeld, damit Sie nach 3 Jahren wieder für 78 Wochen Krankengeld bekommen, müssen SIe zwischendurch versichert sein und das sind Sie, bspw. über das Jobcenter.

zu 2.)
Sie sollten die erneute Erkrankung auf jedenfall der Krankenkasse melden. Wenn nämlich die hinzutretende Krankheit, später für sich alleine zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, könnten Sie aufgrund der "neuen" Krankheit krankgeschrieben werden und Krankengeld bekommen.

Jetzt aktuell verlängert sich der Krankengeld bezug nicht.

zu 3.)
Ob Ihre aktuelle Krankheit "ausreicht", eine Berufsunfähigkeit festzustellen, kann ich seriöserweise hier nicht feststellen, wenn Sie sich beim Jobcenter/Arbeitsagentur melden, werden diese Sie medizinisch begutachten lassen oder Sie beantragen BU-Rente, dann werden Sie ebenfalls begutachtet.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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