5. März 2007
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22:07
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Koch
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Solange Ihre Frau nichts unterschreibt, also z.B. keine Bürgschaft übernimmt, haftet sie auch nicht für Ihre Schulden. Dies gilt auch dann, wenn Sie gar nichts mehr zahlen können.
Im Falle Ihres Todes gehören die Schulden allerdings zum Nachlass. Frau, Kinder und sonstige Erben haben dann aber die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen auszuschlagen.
Hierzu müssen Sie nichts unternehmen, wichtig ist nur, dass im Fall des Falles die 6-wöchige Ausschlagungsfrist nicht versäumt wird und dass die Erbschaft von jedem Erben gesondert ausgeschlagen werden muss. Nach der Ausschlagung Ihrer Frau also auch von den Kindern und anschließend von allen weiteren Verwandten.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin