13. März 2025
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23:20
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € halte ich nach Ihrer Schilderung auch für zu gering, daher sollten Sie sich damit nicht zufrieden geben und einen höheren Betrag geltend machen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche auch ohne Kostenrisiko verfolgen lassen.
Da der Unfall sich in Berlin ereignete, müsste vermutlich auch in Berlin geklagt werden. Da sich meine Kanzlei in Berlin befindet, kann ich Sie direkt vor Ort vertreten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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