Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Neubaufeuchtigkeit stellt nicht unbedingt einen Mangel dar, da diese Feuchtigkeit in gewissem Umfang üblich ist; das Auftreten von Schimmel in dem geschilderten Ausmaß läßt dabei die Vermutung zu, dass hier das übliche Maß überschritten ist.
Um die Angelegenheit wie gewünscht "wasserdicht" zu machen, müßte zunächst die Ursache der Feuchtigkeit ermittelt werden. Sofern hier Baumängel festgestellt werden, hat die Sache Aussicht auf Erfolg. Die Gegenseite wird Ihnen aber sicherlich falsches Lüftungs- und Heizverhalten vorwerfen.
Ich empfehle Ihnen, bereits jetzt einen Rechtsanwalt vor Ort zu beauftragen. Dieser kann dann für Sie die Mängelanzeige fertigen (erforderlich ist u.a. eine konkrete Beschreibung der Art und Lage der Feuchtigkeitserscheinungen, was im Rahmen einer Online-Beratung nicht zu bewerkstelligen ist) und darüber hinaus Maßnahmen zur Feststellung der Ursache der Feuchtigkeit ergreifen. Hierzu bietet sich ein Selbständiges Beweisverfahren an, in dessen Rahmen ein vor Gericht bestellter (und damit im Zweifel unabhängiger) Gutachter den möglichen Schaden, die Beseitigungsmöglichkeiten und -kosten begutachtet.
Die entstehenden Kosten richten sich -sofern keine andere Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen wird- nach dem Streitwert. Dieser kann ohne nähere Schadenskenntnis nicht prognostiziert werden. Bei einem realistischen Streitwert von 10.000,- EUR würden die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsvertretung bei ca. 750,- EUR brutto liegen; eine Selbstständiges Beweisverfahren würde zusätzliche Kosten verursachen, die aber bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung vom Versicherer übernommen werden können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitere Rechtsvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Dann sei mir noch eine kurze Nachfrage gestattet: Woher bekomme ich denn zunächst diesen vom Gericht bestellten, unabhängigen Gutachter? Wird der Experte in einem laufenden Verfahren bestellt oder bereits dann, wenn die Beweisaufnahme ansteht und ich das Ergebnis zunächst abwarten möchte, bevor ich mich einem Rechtsanwalt anvertraue? Gibt es eine Art Gutachterliste in dieser Beziehung?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
das Selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, durch das eine Beweisaufnahme quasi aus dem Rechtsstreit "abgekoppelt" wird. Da der Streitwert in Ihrem Fall aller Voraussichtlichkeit nach die Zuständigkeit der Landgerichte begründen wird, können Sie ein solches Beweisverfahren wohl nicht ohne Anwalt durchführen, da am Landgericht Anwaltszwang besteht.
Sie können selbstverständlich auch ohne Anwalt und Gericht einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen. Dann laufen Sie aber Gefahr, dass der Bauträger das Ergebnis als Privatgutachten bestreitet und Sie nachträgich ein zweites Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahren einholen müssen, wodurch doppelte Kosten entstehen würden.
Aufgrund der räumlichen Nähe können Sie sich gerne bei weiteren Fragen mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt