Schenkung eines US-Amerikaners an seinen Deutschen Lebenspartner

27. Januar 2018 10:40 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ein US-Amerikaner (dauerhaft in Deutschland seit 6 Monaten lebend, hat seinen ständigen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für die nächsten 5 Jahre) möchte an seinen Deutschen Lebenspartner (gleichgeschlechliches Paar) EUR 500.000,- aus den USA heraus in bar verschenken.
Die beiden sind noch nicht verheiratet, planen dies jedoch in Kürze.

Gibt es für diese Konstellation (USA/ Deutschland) Freibeträge und wie hoch sind diese ?
Wo muß ggf. eine Schenkungsanzeige erfolgen ?
Wird ein Amerikaner mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ggf. wie ein Deutscher (Schenkungsfreigrenzen) behandelt ?
Macht es in dieser Konstellation einen Unterschied wann die Schenkung erfolgt (vor oder nach einer Heirat) ?

Worauf sollten meine beiden Freunde in diesem Fall achten ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
27. Januar 2018 | 11:23

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Die Schenkung eines Geldbetrages stellt im Sinne des § 1 einen steuerpflichtigen Vorgang dar. Die persönliche Steuerpflicht regelt § 2.

Unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung ergibt sich nach § 2 die persönliche Steuerpflicht des Beschenkten, da dieser "Inländer" ist.

Der Freibetrag zwischen nicht miteinander Verwandter beträgt lediglich 20.000 Euro. Der Steuersatz für den übersteigenden Wert beträgt 30%.

Bei Schenkung nach Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft beträgt hingegen der Freibetrag 500.000 Euro.

Insofern wäre naheliegend die Schenkung erst nach der Heirat vorzunehmen.

Der Erwerber (Erbe oder Beschenkter) sowie auch der Schenker selbst ist verpflichtet, die Erbschaft bzw. Schenkung innerhalb von drei Monaten gegenüber dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

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