Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte ihre Frage gerne wie folgt:
Den Hinweis halte ich für ausreichend, da er mit der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof über ein stimmt. Allerdings ist dies noch sehr neu, so dass ich im Lauf der Zeit auch durchaus noch andere Ansichten entwickeln könnten.
Im Arbeitsvertrag wird ja ausdrücklich auf den Tarifvertrag verwiesen. Diese hat eindeutig den aktuellen Wortlaut.
Allerdings müsste es eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber gegeben haben, dass sie den Urlaub aus 21 so lange verlängern dürfen. Dies besagt der Tarifvertrag und die Rechtsprechung.
Entscheidend ist also, ob es eine solche Vereinbarung gegeben hat.
Ich hoffe, ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin
Ich beantworte ihre Frage gerne wie folgt:
Den Hinweis halte ich für ausreichend, da er mit der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof über ein stimmt. Allerdings ist dies noch sehr neu, so dass ich im Lauf der Zeit auch durchaus noch andere Ansichten entwickeln könnten.
Im Arbeitsvertrag wird ja ausdrücklich auf den Tarifvertrag verwiesen. Diese hat eindeutig den aktuellen Wortlaut.
Allerdings müsste es eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber gegeben haben, dass sie den Urlaub aus 21 so lange verlängern dürfen. Dies besagt der Tarifvertrag und die Rechtsprechung.
Entscheidend ist also, ob es eine solche Vereinbarung gegeben hat.
Ich hoffe, ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin