Sehr geehrter Fragesteller,
ein Unrlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen zu. In der regeld verfällt dieser zum 31.03 des Folgejahres.
So fern das Weihnachtsgeld wirksamer Vertragsbestandteil ist, haben Sie einen Anspruch darauf.
Sie sollten umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Forderungen geltend machen. So fern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Gegenseite zu nächst selbst unter Fristsetzung von 10 - 14 Tagen zur Zahlung auffordern und androhen, dass Sie nach Fristablauf anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des SChreibdens beweisen können.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
ein Unrlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen zu. In der regeld verfällt dieser zum 31.03 des Folgejahres.
So fern das Weihnachtsgeld wirksamer Vertragsbestandteil ist, haben Sie einen Anspruch darauf.
Sie sollten umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Forderungen geltend machen. So fern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Gegenseite zu nächst selbst unter Fristsetzung von 10 - 14 Tagen zur Zahlung auffordern und androhen, dass Sie nach Fristablauf anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des SChreibdens beweisen können.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger