23. Dezember 2009
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01:04
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Es ist zu unterscheiden, welche Art(en) von Rente gezahlt werden.
Bei der Altersrente wirkt sich der aktuelle Wohnort auf die Rentenhöhe nicht aus, jedoch bei der Witwenrente.
Eigenes Einkommen (Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen [Rente]) wird bei Übersteigen der in Ost und West verschiedenen Freibeträge angerechnet (§ 18a SGB IV).
Es kommt auf den aktuellen Wohnort an.
Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (§ 97 Abs. 2 S. 1 Ziffer 1 SGB VI).
Da der Rentenwert und damit der Freibetrag im Osten geringer ist, ist die Witwenrente geringer, weil ein höherer Betrag des Einkommens (der Altersrente) abgezogen wird.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
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