Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung des gebotenen Einsatzes wie folgt beantworten:
Dass sich an Ihrer Wand Schimmel gebildet hat, stellt einen Mangel Ihrer Wohnung dar. Diesen Mangel müssen Sie Ihrem Vermieter schriftlich anzeigen. In diesem Schreiben sollten Sie ihm eine Frist zur Beseitigung setzen (ungefähr drei bis vier Wochen). Da der Schimmelbefall nach Ihrer Schilderung in der Verantwortung Ihres Vermieters liegt, können Sie für die Dauer des Befalls Ihre Miete mindern. Wie hoch der Minderungssatz ist, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden, es kommt dabei immer auf den Einzelfall an, jedoch wird man allgemein zwischen 10 und 20% ansetzen können. Sie können aber, um dem Risiko, zuviel zu mindern, vorzubeugen, auch erst einmal unter Vorbehalt die Miete weiter zahlen.
Sollte Ihr Vermieter bis zum Ablauf der Frist den Schimmel nicht beseitigt haben, können Sie selber einen Fachbetrieb mit der Beseitigung beauftragen. Die Kosten muss dann Ihr Vermieter tragen.
Ihr Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Das heißt, er muss den Raum wieder so herrichten, wie dieser war. Dazu gehört auch das „Bild“ des Wohnraums, er kann Ihnen nicht einfach eine andere Tapete aufdrängen. Der Vermieter muss allerdings grundsätzlich nicht den ganzen Wohnraum renovieren, wenn dies im Rahmen der Schimmelbeseitigung nicht erforderlich ist.
Sie sollten nun also Ihren Vermieter anschreiben und ihn zur Beseitigung des Schimmels auffordern.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung des gebotenen Einsatzes wie folgt beantworten:
Dass sich an Ihrer Wand Schimmel gebildet hat, stellt einen Mangel Ihrer Wohnung dar. Diesen Mangel müssen Sie Ihrem Vermieter schriftlich anzeigen. In diesem Schreiben sollten Sie ihm eine Frist zur Beseitigung setzen (ungefähr drei bis vier Wochen). Da der Schimmelbefall nach Ihrer Schilderung in der Verantwortung Ihres Vermieters liegt, können Sie für die Dauer des Befalls Ihre Miete mindern. Wie hoch der Minderungssatz ist, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden, es kommt dabei immer auf den Einzelfall an, jedoch wird man allgemein zwischen 10 und 20% ansetzen können. Sie können aber, um dem Risiko, zuviel zu mindern, vorzubeugen, auch erst einmal unter Vorbehalt die Miete weiter zahlen.
Sollte Ihr Vermieter bis zum Ablauf der Frist den Schimmel nicht beseitigt haben, können Sie selber einen Fachbetrieb mit der Beseitigung beauftragen. Die Kosten muss dann Ihr Vermieter tragen.
Ihr Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Das heißt, er muss den Raum wieder so herrichten, wie dieser war. Dazu gehört auch das „Bild“ des Wohnraums, er kann Ihnen nicht einfach eine andere Tapete aufdrängen. Der Vermieter muss allerdings grundsätzlich nicht den ganzen Wohnraum renovieren, wenn dies im Rahmen der Schimmelbeseitigung nicht erforderlich ist.
Sie sollten nun also Ihren Vermieter anschreiben und ihn zur Beseitigung des Schimmels auffordern.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado