Rechtsanwaltsgebührenrechnung - Da kann doch was nicht stimmen oder?

23. Februar 2005 18:51 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


08:21
Sehr geehrte Damen und Herren
mitte des Jahres 04 besuchte ich einen Anwalt wegen einerHapftlichtsache.Das Beratungsgespräch belief sich auf ca 20 min.Nachdem wir aus der Kanzlei waren vergingen ca 3 Wochen,und haben bis dahin noch immer nichts von Ihm gehört.Wenn mann dort anrief war er nie zu sprechen oder wenn ich ihn dann am Tel hatte sagte er mir er ist dabei sich schlau zu machen über diesen Fall.Es tat sich lange gar nichts.Dann irgenwann schrieb er einen Brief und ich muste festellen das dieser Brief nicht an die zuständige Versicherung ging die wir ihm angegeben haben.Ich dachte ich bin im falschen Film.Danach habe ich ihm das Mandat entzogen und habe einen weiteren Anwalt konsultiert.
Der Gegenstandswert der von ihm angegeben worden ist belief sich auf 3157,43 wonach er dann abrechnete.Wie folgt:
1,3 Geschäftsgebühr$$1314RVG,NR2400VVRVG 282,10
Post und Telekommunikation 20,00
Zwichensumme 302,10
16% Umsatzsteuer NR7008VVRVG 48,34
Zu Zahlen 350,44

Der zweite Anwalt hat das gleiche Unternomen und auch so abgerechnet und bekommt 211,99.gesamt bei einem Gegenstandswert von 3500,00.
Da kann doch was nicht stimmen oder? Ist diese Summe von 350,44 wirklich gerechtfertigt?
Dann kommt hinzu ich habe ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung per Fax zukommen lassen und bekomme heute einen Mahnbescheid der nochmals Kosten von ca 70 Euro verursacht hat muß ich diese nun auch noch zahlen.Wie rechnet man Anwaltsgebühren aus?
23. Februar 2005 | 19:06

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Mittelgebühr belauft sich tatsächlich auf 282,10 EUR, so dass die Rechnung insoweit (zunächst) korrekt ist.

Ob bei dieser Sachlage aber die Mittelgebühr gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifen (ohne das abschließend beurteilen zu können).

Auch hat sich der erste Anwalt offenbar schadensersatzpflichtig gemacht, da sein Verhalten nicht korrekt war.

ABER: Sie haben Ratenzahlung (auf die er sich nicht einlassen muss) angeboten. Ohne den Inhalt des Faxes genau zu kennen, könnte man die Auffassung vertreten, dass Sie damit die Höhe und Berechtigung der Forderung anerkannt haben (wenn Sie in diesem Fax nicht auch die Höhe bemängelt haben).

Lesen Sie Ihr Fax darauf bitte noch einmal genau durch. Haben Sie dort auch die Höhe bemängelt, würde ich zum Widerspruch raten, da Sie dann mit Ersatzansprüchen aufrechnen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2005 | 21:43

Trotzdem frage ich mich wie es sein kann das der eine (Erste) Anwalt bei einem Gegenstandswert von3157,43Euro 282,10 verlangt und der zweite bei einem Gegenstandswert von 3500Euro auf 162,75 Euro kommt.Wie kommt es zu diesem Unterschied?
Es wird doch da nach irgendwelchen Paragrafen die ja auch dahinter stehen abgerechnet und da müste bei dem zweiten Anwalt wo der Wert ja Höher ist mehr raus kommen wie bei dem ersten Anwalt.
Ich begreif das nicht 350 Euro gesamt für ne halbe Stunde reden, ein Brief und dann noch an den falschen,wochenlanges warten das etwas passiert und nichts hat er erreicht oder getan .Muß ich die 70Euro für den Mahnbescheid auch zahlen? ich habe mich bei ihm gemeldet und ihm was Angeboten,da kann er doch darauf erst mal reagieren als sofort einen Mahnbescheid zu erlassen.

MFG
Doris Gerlach und vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Februar 2005 | 08:21

Nach der Gebührentabelle des RVG gibt es eine Wertstufe von 3.000,00 EUR - 3.500,00 EUR, wobei die 1,3 Mittelgebühr in dieser Stufe 282,10 EUR beträgt. Warum der zweite RA weniger als diese Mittelgebühr abgerechnet hat, kann ich Ihnen nicht sagen (Sie haben Glück gehabt).

Bei ersten Anwalt hätte ich mit der Mittelgebühr auch meine Probleme und würde zum Widerspruch raten (aber bitte einaml das Fax noch durchlesen), auch in Hinblick auf Schadensersatzansprüche und die Höhe.

Die 70,00 EUR für den Mahnbescheid werden Sie zahlen müssen, da die Rechnung fällig war und Sie nicht gezahlt hat (auf Ratenzahlung oder eine Reaktion braucht der "Kollege" sich rechtlich nicht einlassen).

ANTWORT VON

(2984)

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26135 Oldenburg
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Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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