20. Dezember 2013
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01:07
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten unverzüglich prüfen, ob die Versicherung diese Rechnung bereits beglichen hat oder nicht.
Wenn die Rechnung noch nicht beglichen ist, können Sie sich nicht gegen den Mahnbescheid wehren und sollten die Rechnung umgehend begleichen.
Wenn die Versicherung die Rechnung bereits beglichen hat, sollten Sie die Gegenseite unverzüglich darauf hinweisen.
Der übliche Ablauf ist, dass das Mahnverfahren aufgrund Ihres Widerspruchs an das Prozeßgericht (Amts- bzw. Landgericht an Ihrem Wohnort) übergieben wird und die Gegenseite dort Klage gegen Sie erhebt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.