Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Natürlich kann hier eine Verhandlung und Parteivortrag nicht vorweggenommen werden. Auch sind nicht alle Unterlagen bekannt.
Nach Ihrer Schilderung wäre der Kunde für eine Festpreis-Abrede beweispflichtig. Hier spricht viel dafür, dass mit dem Zeugnis des StB dieser zur Überzeugung des Gerichts geführt werden kann und Ihre Chancen daher entsprechend niedrig einzuschätzen sind.
Für die Beschädigungen wäre der Kunde ebenfalls beweispflichtig. Hier wird Ihr Mitarbeiter und das Protokoll sicherlich etwas anderes sagen, so dass Ihre Chancen hier eher als gut zu bewerten sein dürften.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Natürlich kann hier eine Verhandlung und Parteivortrag nicht vorweggenommen werden. Auch sind nicht alle Unterlagen bekannt.
Nach Ihrer Schilderung wäre der Kunde für eine Festpreis-Abrede beweispflichtig. Hier spricht viel dafür, dass mit dem Zeugnis des StB dieser zur Überzeugung des Gerichts geführt werden kann und Ihre Chancen daher entsprechend niedrig einzuschätzen sind.
Für die Beschädigungen wäre der Kunde ebenfalls beweispflichtig. Hier wird Ihr Mitarbeiter und das Protokoll sicherlich etwas anderes sagen, so dass Ihre Chancen hier eher als gut zu bewerten sein dürften.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de