Rechnung KFZ Werkstatt fehlerhaft.
| 2. November 2021 12:22
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Preis:
40,00 €
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Schadensersatz
Beantwortet von
Der Auftrag der Werkstatt war nach Abschleppen:
Die Fehlerfindung, warum der Motor nicht anspringt. Aussage der Werkstatt nach Rücksprache : Anlasser und Batterie tot! Auf meine Frage ob das damit erledigt wäre, wurde mit "Ja" geantwortet. Auftrag wurde demgemäß erteilt. Als ich jedoch den Wagen abholen wollte, bot sich ein ganz anderes Bild. Extrem unruder Motorlauf 3 zylinder von 4, und die Aussage das es wohl noch weitere Probleme gibt.
Aussage ging in Richtung Einspritzdüse und Drallklappen (Ansaugbrücke). Nach etwas Überlegung kam ich zu dem Schluss, erstmal abzubrechen und zu forschen. Dabei fand ich in der Rechnung den Arbeitsschritt 1-5 Ansaugbrücke ausbauen, mit 4 vorher nötigen Schritten,(fur Anlasser und Batterie ausbauen/einbauen). Wären diese Schritte gemacht worden stellte sich dann heraus, wäre der Fehler vor Motorstart aufgefallen. Nun wurde bereits bestätigt das diese Arbeiten nicht ausgeführt wurden, stehen aber dennoch in der Rechnung. Ein Teil der Rechnung ist bezahlt. Wie gehe ich weiter vor?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie sollten die Gegenseite auffordern, die Rechnung zu korrigieren und die nicht durchgeführten Positionen mangels entsprechender Leistungserbringung zu streichen. Zudem sollten Sie darauf abstellen, dass die Rechnung nur insoweit berechtigt ist wie der Mangel fachgerecht am schnellsten beseitigt worden wäre.
Wenn die Werkstatt die unberechtigten Positionen nicht von sich aus ändern sollte, können Sie ankündigen, dass SIe einer Klage insofern gelassen entgegensehen und die Zahlung verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt