Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie schildern, dass Sie im Wald beim Quadfahren aufgehalten worden sind. Dabei soll es sich um Förster gehandelt haben, die sich aber nicht als solche ausgewiesen haben. Dazu habe geben Sie an, dass Ihnen ein Auto den Weg "verschbärte"( Sie meinen wohl : versperrte ), aus dem zwei Personen ausstiegen. Einer habe die Schlüssel eines Quades entwendet, woraufhin es eine Rangelei gegeben habe. Der Ältere habe ihre Gruppe darauf hin dann mit der Waffe bedroht, worauf hin SIe sich mit einem Stock verteidigt haben, ohne dass es aber zu Verletzungen kam. Beim Gerangel fiel ein Handy zu boden, dass bei Ihnen verblieben ist, ohne dass Sie es behalten wollten. Dementsprechend haben Sie es auf die Polizeiwache gebracht.
Aus meiner Sicht ist Ihnen Recht zu geben, dass sich die Sache "hochgeschaukelt" hat. Dies wäre gar als Eskalation einer "harmlosen" Angelegenheit, nämlich der Ordnungswidrigkeit des Befahrens des Waldes ohne Genehmigung zu werten. Einen Waffeneinsatz rechtfertigt der Vorgang nicht.
Als erstes würde ich Ihnen im Gegensatz zur Polizei nicht davon abraten, wegen der Schlüssel Anzeige wegen räuberischem Dienstahl zu stellen! Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Sache sich weiter nicht mehr hochschaukeln kann.
Ein Anwalt würde in dem Fall zunächst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was der Förster und sein Sohn dort zu Protokoll gegeben haben, bzw. welche Aussagen niedergeschrieben worden sind.
Ich empfehle Ihnen dringend, selber und auch allen weiteren Beteiligten auf Ihrer Seite, eine schriftliche Einlasssung ("Stellungnahme") zu der Polizei zu reichen; eine Teilnahme an einem Verhör empfehle ich auf keinen Fall. Dies, weil die Polizei dazu neigt, WOrte im Mund umzudrehen, umgangssprachlich ausgedrückt.
Im Rahmen einer Stellungnahme wäre Ihre Sicht der Singe zu erörtern. Sagen Sie einfach, wass passiert ist. SIe müssen sich nicht selber belasten, können aber dennoch etwas zu dem Fall sagen. Der räuberische Diebstahl sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden- es handelt sich um ein Verbrechen mit der Mindeststrafe von 1 Jahr. Der Vorwurf kann aus meiner Sicht aber entkräftet werden, sowiet Ihre Schilderung zutrifft. Hier wird es eben eine Rolle spielen, was der Förster in seiner Aussage erklärt hat. Es ist oft ratsam, diese zu lesen, bevor man selber Stellung nimmt. Denn dann wissen Sie , worauf Sie antworten müssen, und was gelogen oder unwahr dargestellt worden ist.
Unter dem Strich sollte nur die Ordnungswidrigkeit nach LWaldG zugegeben werden- das Quadfahren im Wald. Die Benutzung des Stocks geschah aus Notwehr, und das Mobiltelefon wurde ohne Zueignungsabsicht in Besitz genommen. Somit sollte es bei gutem Ausgang bei einem Ordnungsgeld für das Fahren verbleiben. Im Gegenzug wird jedoch der Waffeneinsatz durch den Förster und die Entwendung der Quadschlüssel von der Staatsanwaltschaft zu prüfen sein.
Wenn ich Ihnen in der Sache weiter helfen kann, kontaktieren Sie mich einfach direkt. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie schildern, dass Sie im Wald beim Quadfahren aufgehalten worden sind. Dabei soll es sich um Förster gehandelt haben, die sich aber nicht als solche ausgewiesen haben. Dazu habe geben Sie an, dass Ihnen ein Auto den Weg "verschbärte"( Sie meinen wohl : versperrte ), aus dem zwei Personen ausstiegen. Einer habe die Schlüssel eines Quades entwendet, woraufhin es eine Rangelei gegeben habe. Der Ältere habe ihre Gruppe darauf hin dann mit der Waffe bedroht, worauf hin SIe sich mit einem Stock verteidigt haben, ohne dass es aber zu Verletzungen kam. Beim Gerangel fiel ein Handy zu boden, dass bei Ihnen verblieben ist, ohne dass Sie es behalten wollten. Dementsprechend haben Sie es auf die Polizeiwache gebracht.
Aus meiner Sicht ist Ihnen Recht zu geben, dass sich die Sache "hochgeschaukelt" hat. Dies wäre gar als Eskalation einer "harmlosen" Angelegenheit, nämlich der Ordnungswidrigkeit des Befahrens des Waldes ohne Genehmigung zu werten. Einen Waffeneinsatz rechtfertigt der Vorgang nicht.
Als erstes würde ich Ihnen im Gegensatz zur Polizei nicht davon abraten, wegen der Schlüssel Anzeige wegen räuberischem Dienstahl zu stellen! Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Sache sich weiter nicht mehr hochschaukeln kann.
Ein Anwalt würde in dem Fall zunächst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was der Förster und sein Sohn dort zu Protokoll gegeben haben, bzw. welche Aussagen niedergeschrieben worden sind.
Ich empfehle Ihnen dringend, selber und auch allen weiteren Beteiligten auf Ihrer Seite, eine schriftliche Einlasssung ("Stellungnahme") zu der Polizei zu reichen; eine Teilnahme an einem Verhör empfehle ich auf keinen Fall. Dies, weil die Polizei dazu neigt, WOrte im Mund umzudrehen, umgangssprachlich ausgedrückt.
Im Rahmen einer Stellungnahme wäre Ihre Sicht der Singe zu erörtern. Sagen Sie einfach, wass passiert ist. SIe müssen sich nicht selber belasten, können aber dennoch etwas zu dem Fall sagen. Der räuberische Diebstahl sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden- es handelt sich um ein Verbrechen mit der Mindeststrafe von 1 Jahr. Der Vorwurf kann aus meiner Sicht aber entkräftet werden, sowiet Ihre Schilderung zutrifft. Hier wird es eben eine Rolle spielen, was der Förster in seiner Aussage erklärt hat. Es ist oft ratsam, diese zu lesen, bevor man selber Stellung nimmt. Denn dann wissen Sie , worauf Sie antworten müssen, und was gelogen oder unwahr dargestellt worden ist.
Unter dem Strich sollte nur die Ordnungswidrigkeit nach LWaldG zugegeben werden- das Quadfahren im Wald. Die Benutzung des Stocks geschah aus Notwehr, und das Mobiltelefon wurde ohne Zueignungsabsicht in Besitz genommen. Somit sollte es bei gutem Ausgang bei einem Ordnungsgeld für das Fahren verbleiben. Im Gegenzug wird jedoch der Waffeneinsatz durch den Förster und die Entwendung der Quadschlüssel von der Staatsanwaltschaft zu prüfen sein.
Wenn ich Ihnen in der Sache weiter helfen kann, kontaktieren Sie mich einfach direkt. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen