Produkthaftung - Muss ich die Produktionsausfallkosten übernehmen?

5. April 2011 22:00 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Muss meine Firma als Subunternehmer für den Produktionsausfall beim Endkunden haften?

Ja, Sie werden grundsätzlich die Produktionsausfallkosten übernehmen müssen. Die Regelung für den Mangelfolgeschaden (Produktionsausfallkosten) sehen vor, dass der Verursacher den Schaden ersetzen muss, wobei dies keine Fristsetzung voraussetzt.

Bin Unternehmer im Bereich Verschleißschutz, wir beschichten Anlagenteile eines Maschinenbauers mit verschiedenen Verschleißschutz-Materialien.
Angenommenner Fall:
Meine Firma beschichtet nach Zeichnungsangaben des Auftraggebers ( Maschinenbauer ) eine Anlage. Der Endkunde (Anlagenbetreiber)nimmt die Maschine in Betrieb. Innerhalb der Garantiezeit löst sich die von mir aufgebrachte Beschichtung. Der Anlagenbetreiber wendet sich an den Maschinenbauer. Wir erneuern auf unsere Kosten die Beschichtung. Die Anlage steht 3 Wochen still und der Anlagenbetreiber fordert beim Maschinenbauer Schadenersatz wegen Produktionsausfall. Unser Auftraggeber (Maschinenbauer) fordert uns auf die Produktionsausfallkosten zu übernehmen.

Frage:- Muss ich die Produktionsausfallkosten übernehmen?
-Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?
-Wo finde ich die Gesetzestexte zum oben genannten Fall (Produkthaftung)
5. April 2011 | 23:06

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie werden grundsätzlich die Produktionsausfallkosten übernehmen müssen.

Die Produktionsausfallkosten finden sich in dem Produkthaftungsgesetz und in den Vorschriften des BGB über den sogenannten Mangelfolgeschaden in § 280 Abs. 1 BGB. Ein Mangelfolgeschaden, ist der Schaden, der aus einem Mangel folgt und nicht selber Mangel ist.
Die Regelung für den Mangelfolgeschaden (Produktionsausfallkosten) sehen vor, dass der Verursacher den Schaden ersetzen muss, wobei dies keine Fristsetzung voraussetzt. Eine Begrenzung nach oben ist nicht gegeben, allenfalls die Kausalität kann die Haftung begrenzen.

Es gibt die Möglichkeit, die Haftung per AGB zu begrenzen. Ich rege dringend an, Ihre AGB entsprechend prüfen zu lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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