2. März 2024
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08:33
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Sie sollten umgehend den Insolvenzverwalter informieren, denn es ich seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Insolvenzmasse nicht unzulässig geschmälert wird.
Der kann weitere unzulässige Veräußerungen unterbinden und bereits erfolgte Veräußerungen anfechten.
Mit freundlichen Grüßen