Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Ich gehe davon aus, dass Sie und Ihre Geschwister Darlehen erhalten haben und dann "reichte das Geld nicht mehr" und es wurde an die Tante Unterhalt geleistet oder es wurden Rechnungen für die Tante gezahlt.
Da mir die konkreten Zahlen (Darlehensbeträge und Leistungen an die Tante) nicht vorliegen, kann ich mich nur grundsätzlich dazu äußern.
Da Darlehen zurückgezahlt werden müssen, stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Darlehen tatsächlich um Darlehen gehandelt hat oder ob es nicht eher Schenkungen waren. Wurden die Darlehen monatlich oder jährlich getilgt, wurden die Darlehen an die Tante zurückgeführt?
Wenn es Schenkungen waren, dann kann diese Schenkung mit einer Auflage versehen werden.
Daher bitte ich Sie um die Beantwortung meiner Fragen, dann kann ich Frage abschließend beantworten. Sie können Ihre Antworten auch per E-Mail (braun@rechtsanwalt-braun.berlin) an mich senden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Braun,
danke für Ihre Antwort.
Hier nochmals zu Ihren Fragen.
Keiner von uns musste die Darlehn zurückbezahlen. Unsere Tante haben wir nicht unterstützen müssen, sie hatte bis zu Ihrem Tode noch Geld, um ihre Ausgaben selbst zu finanzieren.
Wenn man es so will, waren es natürlich Schenkungen – sie hat nur immer von Darlehen gesprochen, falls sie einmal Ihr Pflegeheim nicht mehr bezahlen könne – dann müssten die Neffen und Nichten einspringen. Dies war nie der Fall.
Keiner hat etwas an die Tante zurückbezahlt. Wir haben alle nichts schriftlich. Nur unsere Tante hatte in Ihren Unterlagen noch handschriftlich die Summen, wer was bekommen hat.
Meine Geschwister haben in den Jahren 1993 – 1997 jeder 100.000 Euro bekommen und ich 180.000 Euro . Diese genaue Summe hat mein Bruder jetzt aus den Unterlagen herausgefiltert – wir waren alle 3 der Meinung jeder hätte gleich bekommen – mir war nicht bewusst dass ich 80000 Euro mehr bekommen habe. Wie gesagt die Sache ist zwischen 1993-1997 gewesen.
Jetzt möchte mein Bruder 26000 Euro und meine Schwester auch 26000 damit hätten dann alle die gleiche Summe bekommen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
da ich gerade terminlich eingebunden bin, wird sich meine Antwort auf Ihre Nachfrage verzögern, dies bitte ich zu entschuldigen. Meine Stellungnahme erfolgt im Laufe des Tages.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Geduld.
In der Sache ist folgendes festzustellen.
Wenn es sich um Schenkungen Ihrer Tante zu Lebzeiten handelte, sind die Schenkungen nicht ausgleichspflichtig, da die Ausgleichspflicht nur die Abkömmlinge des Erblassers untereinander trifft, da Sie und Ihre Geschwister keine Abkömmlinge Ihrer Tante sind, besteht keine Ausgleichspflicht. Die Formulierung Ihrer Tante könnte tatsächlich für Schenkungen, unter der Auflage, für Ihre Tante bei Verarmung zu sorgen, sprechen.
Wenn es sich tatsächlich um Darlehen handelte, sind Sie und Ihre Geschwister weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet, natürlich nicht an Ihre Tante, sondern "quasi" an sich selbst. Durch den Tod der Tante sind Sie zu Erben Ihrer Tante geworden und zwar in Form einer Erbengemeinschaft. Der Erbengemeinschaft stehen nun die Forderungen zu, d.h. nicht, dass Sie nun alle das Geld zahlen müssen und dann wieder alles auszahlen müssen, Sie können die Rückforderungen auch als Rechnungsposten bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft berücksichtigen. Dazu müssen Sie allerdings auch eine Erbengemeinschaft nach Ihrer Tante sein, d.h. Sie müssen entweder per Gesetz oder durch Testament die Erben der Tante sein. Wenn die Erbengemeinschaft aus anderen Personen besteht, oder noch andere Personen dazugehören, neben Ihnen, dann bekommen diese auch einen Teil der Darlehensforderungen.
Zusammenfassung, es wäre also zu prüfen, was die Beträge genau waren, Schenkungen oder Darlehen und danach richtet sich die Rechtsfolge.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt