24. April 2008
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00:22
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen das Auto nicht zurücknehmen.
Die Gegenseite muß beweisen, daß das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem vereinbarten Zustand entsprach bzw. arglistig Mängel verschwiegen wurden.
Der Ebay-Agent ist hierbei irrelevant, weil der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer geschlossen wurde.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.