Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) verweigert Zahlung per Lastschrift

10. Oktober 2019 06:25 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Zusammenfassung

Abtretung von (zahn)ärztlichen Honorarforderungen

Wir sind privat krankenversichert. Als Rentner verbringen wir das Winterhalbjahr im aussereuropäischen Ausland.
In dieser Zeit haben wir keine Möglichkeit, Post zu öffnen.
Die PVS A und diePVS B gingen auf unsere Bedürnisse ein und senden die Rechnungen per e-mail oder per FAX. Die Zahlungen werden per Lastschrift eingezogen. Das hat seit Jahren gut funktioniert.
Einige PVS werben sogar bei den Patienten für die Zahlungsform Lastschrift.
Unser Arzt und das Krankenhaus haben nun zur PVS XY gewechselt. Dort sieht die Welt leider ganz anders aus.
Per Einschreiben mit Rückschein haben wir der PVS XY eine SEPA-Lastschrift-Vollmacht zugesandt sowie eine rechtskonforme Einwilligung des Versands von Daten und Rechnungen gemäß DSGVO per e-mail oder FAX.
Die PVS XY reagiert auf unserer Einschreiben nicht und sendet die Rechnungen weiter per Post.
Laut telefonischer Auskunft sind grundsätzlich weder Lastschrift noch e-mail Versand möglich.

Wie rechtssicher ist unser Vorgehen mit dem Einschreiben mit Rückschein ?
Werden nach unserer Rückkehr nun Schreiben vom Anwalt im Briefkasten liegen, vielleicht sogar ein Gerichtstitel ?
Was sollen wir tun um das zu vermeiden ? Einwilligung für Abrechnung per PVS XY bei Arzt und Krankenhaus widerrufen ?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1.Wie rechtssicher ist unser Vorgehen mit dem Einschreiben mit Rückschein ?
Rechtssicher ist nur, dass Ihr Schreiben eingegangen ist. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die XY Ihnen die Rechnungen per E-Mail oder Fax schicken muss und die Beträge einziehen. Das macht sie nur dann, wenn das in ihrem Geschäftsablauf oder/und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen ist. Es macht Sinn, die AGB zu lesen, um das herauszufinden.
2. Werden nach unserer Rückkehr nun Schreiben vom Anwalt im Briefkasten liegen, vielleicht sogar ein Gerichtstitel ?
Es kann sicher zur Mahnungen kommen und zu Mahnbescheiden vom Gericht.
3.Was sollen wir tun um das zu vermeiden ?

Wegen Adresse für Rechtsnungsversand:
z. B. dadurch, dass Sie der XY kurz vor Ihrer Reise ins Ausland mitteilen (Einschreiben mit Rückschein), dass sie umziehen und die Rechnungen an die neue Adresse gehen sollen. In dem Falle hat sie keine andere Wahl, als die Rechnungen an Ihre ausländische Adresse zu senden.
Alternativ
https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html

Wegen SEPA:

Lesen Sie die AGB (s. unter 1) und wenn dort steht, dass das möglich ist, dann haben Sie schon die SEPA erteilt.

Insgesamt gilt, keine telefonischen Anfragen, nur per E-Mail, Post oder Fax.

4. Einwilligung für Abrechnung per PVS XY bei Arzt und Krankenhaus widerrufen ?
Ob der Arzt / KH darauf eingehen, ist fraglich.
Lesen Sie Info hier, zur Frage, warum das so gemacht wird:
https://hanisch-schulten.de/abtretung-von-zahnaerztlichen-honorarforderungen/



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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