22. Juli 2024
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13:56
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der von dem Notar vorgeschlagene Pflichtteilsverzichtsvertrag scheint eine sinnvolle Möglichkeit zu sein, um Pflichtteilsergänzungsansprüche bezüglich des an Ihre Schwester zu übertragenden Hauses auszuschließen. Allerdings kann ich anhand der vorliegenden Informationen nicht beurteilen, ob sich der Verzicht nachteilig auf Ihren Leistungsbezug auswirken könnte. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.
2. Die in der Broschüre genannte Vor-/Nachvermächtnislösung könnte eine Alternative sein. Dabei würde Ihr Vater testamentarisch anordnen, dass Sie zunächst ein Vermächtnis (z.B. einen Geldbetrag) erhalten und der Rest des Nachlasses an Ihre Schwester fällt. Nachteil ist, dass dies erst mit dem Tod Ihres Vaters wirksam würde und bis dahin jederzeit widerruflich wäre.
3. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Erbverzichtsvertrag, bei dem Sie nicht nur auf den Pflichtteil, sondern auf die gesamte Erbschaft verzichten. Dies müsste aber gegen eine angemessene Abfindung erfolgen.
Meine Empfehlung wäre, den Pflichtteilsverzichtsvertrag in Betracht zu ziehen, da dieser pragmatisch und kostengünstig umsetzbar erscheint. Allerdings sollten Sie unbedingt noch prüfen lassen, ob sich der Verzicht negativ auf Ihre Sozialleistungen auswirken könnte. Ansonsten wäre die Vor-/Nachvermächtnislösung eine gute Alternative, auch wenn diese erst später greift.
Bitte beachten Sie, dass die beste Lösung von den konkreten Umständen und Zielen im Einzelfall abhängt. Die obigen Ausführungen dienen als erste rechtliche Orientierung. Eine individuelle anwaltliche Beratung ist zusätzlich zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt