Pflichten bei Auszug aus SAGA GWG Wohnung, Mietvertrag von Nov. 2008

| 28. März 2012 22:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Zusammenfassung

Wie soll ich damit umgehen, dass der Vermieter will, dass ich Rollladen beseitige, obwohl der Nachmieter diese übernehmen will?

Sie sollten sich vom Nachmieter bestätigen lassen, dass dieser die Rollladen übernimmt. Teilen Sie dies dann dem Vermieter mit.

Guten Tag,

ich bin etwas verunsichert, welche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen aus meinem Mietvertrag hervorgehen.
Die SAGA GWG hat mir eine 2-Seite Mängelliste nach Vorabnahme gesendet. Es gibt bereits einen Nachmieter für die Wohnung, den ich vorgeschlagen habe und der bereits unterschrieben hat.
Er übernimmt das Streichen meines farbig gestrichenen Wohnzimmers.

Wortlaut im Mietvertrag:
"Der Mieter übernimmt die Wohnung in dem vorhandenen und besichtigten Zustand als vertragsgemäß. Der Wohnungszustand wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten."

Im Übergabeprotokoll steht gelinde gesagt nichts. Ich war damals nicht zugegen, hab dies von einem Stellvertreter erledigen lassen.
Dort steht nur "die Wohnung ist renoviert" sämtliche danach folgenden Optionen (zum Ankreuzen)(Sämtliche Wände sind x tapezierfertig hergerichtet, x mit Rauhfasertapeten versehen, sämtliche Wände weiß gestrichen, etc. sind NICHT angekreuzt.
Ein paar geringfügige Schäden sind handschriftlich festgehalten.

In der Mängelliste werde ich nun aufgefordert diverse Mängel zu beheben.

angebohrte Fliesen (Dübellöcher in den Wandlfiesen verschliessen) --- Keine Wandfliese ist direkt angebohrt. Dübel stecken in den Fugen. Und wohlgemerkt, kein einziger stammt von mir. Die waren alle schon dort als ich die Wohnung übernahm.

Decke und Wände nicht deckend bzw. scheckig gestrichen. --- Die dort vorhandene, scheckige gelbe Wandfarbe habe ich vom Vormieter übernommen. Nach mündlicher Absprache. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es hierzu nicht.

Fenster mit Jalousie versehen. --- Jalousie entfernen, Fenster instand setzen. Also hierrüber habe ich sogar mit dem Hauswart gesprochen. 1. Ist der Rollo nur über den Rahmen aufgesetzt, das heißt, das Fenster ist weder montiert noch beschädigt. Den Rollo kann man einfach abnehmen, fertig, keine Spuren. Aber, der Nachmieter übernimmt ihn.

Angebrachtes Gardinenbrett: -- Gardinenbrett entfernen und fachgerecht entsorgen, sowie bauseitig vorgegebenes Gardinenbrett liefern und motieren einschliessl. (hier fehlt ein Wort!) --- Bemerkung. Diese Gardinenbretter befinden sich in allen Räumen der Wohnung, 4 an der Zahl. In zweien nur wird dies beanstandet. Alle stammen nicht von mir, da ich nie Gardienen benutze. Geschweige denn habe ich eine Ahnung, wie die bauseitig aussehen müssten ... Ich habe die Wohnung mit den vorhandenen Gardinenbrettern übernommen. Klar nach Absprache mit Vormieterin, aber hierrüber existiert ebenso keine Vereinbarung. Außerdem stören sie keinen.

Was genau bedeutet "Grundreinigen"? Ich dachte man müsste nicht einmal Fenster putzen, weil besenrein eben nur besenrein sei.

Wie gehe ich am besten vor. Der Zeitplan ist super eng. Nächste Woche auszug und eine Woche später schon gemeinsame Abnahme / Übergabe mit Nachmieter.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Soweit keine Fliessen beschädigt sind, ist die Anbringung einer gewissen Anzahl von Dübeln mit der Folge von Löchern in Wänden und Decken vertragsgemäßer Gebrauch, soweit das übliche Maß nicht überschritten wird und die Anzahl der Dübel auf das Notwendige beschränkt wird. Die Folge ist, dass kein Schaden vorliegt und keine Ausbesserung zu erfolgen hat.
2. Lassen Sie sich vom Nachvermieter bestätigen, dass der Nachmieter die Jalousie übernimmt, mit der Folge, dass Sie diese nicht abnehmen müssen und teilen Sie dies dem Vermieter mit.
3. Falls im Vertrag "besenrein" fixiert ist, heisst dies, dass nur grobe Verschmutzungen beseitigt werden müssen. "Besenrein" bedeutet, mit dem Besen grob gereinigt.
Falls "Grundreinigung" vereinbart wurde, müssen Sie sowohl die Wohnung als auch die Fenster putzen.
4. Generell haben Sie Verpflichtung zum Rückbau; dies gilt auch dann, wenn Sie die Gardinenbretter vom Vormieter übernommen haben.
Fragen Sie den Vermieter, wie das bauseitig angebrachte Gardinenbrett auszusehen hat.
5. Ob Sie die Wände und Decken streichen müssen, hängt von der Vereinbarung der Schönheitsreparaturklausel im Vertrag ab. Da mir dieser Vertrag nicht zur Prüfung vorlag, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 29. März 2012 | 10:59

Sehr geehrter Herr Hermes,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Leider beantwortet Ihre Antwort nicht wirklich meine Fragen.

Es existiert keine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Vormieter, dass ich Dinge übernommen habe. Bei der Wohnungsübergabe war ich auch nicht vertreten. Das Wohnungsübergabeprotokoll enthält keine Informationen zu den Dingen, die ich vom Vormieter übernommen habe. An anderer Stelle habe ich die Auskunft bekommen, dass ich dann auch nicht dafür Gerade zu stehen habe. Denn ich habe zwar Gardinen von der Vormieterin übernommen, nicht aber Gardinenschienen. Da diese in allen Zimmern gleich sind, bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Wohnung gehören.

Ich kann in meinem Mietvertrag keinerlei Information betreffend Endreinigung finden. Unter "Rückgabe der Mietsache" steht nur: Bei beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.

Leider hatte ich vergessen, die Schönheitsreparaturklausel im Vertrag meiner Frage mit beizufügen. Ich würde dieses gerne nachholen, damit ich weiß, ob die Relaraturklauseln meines Vertrags gültig sind oder nicht. Hier in Hamburg hört man viel, dass die SAGA, das ist die größte Wohnbaugenossenschaft, weiterhin versucht unverhältnismässig Reparaturen auf den Mieter abzuwälzen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. März 2012 | 11:06

Wenn keine Regelung für die Endreinigung im Vertrag fixiert ist, müssen Sie auch keine durchführen, sondern die Wohnung nur besenrein übergeben.
Die Klauseln müssten Sie mir übermitteln, damit ich diese prüfen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung nur anhand der mir vorliegenden Informationen und Unterlagen erfolgen kann.

Bewertung des Fragestellers 29. März 2012 | 11:51

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"Auch auf Nachfrage habe ich keine befriedigende Antwort auf die noch offenen Punkte zur fehlenden schriftlichen Vereinbarung zwischen mir und meinem Vormieter erhalten. Hierin liegt für mich aber mit der Kern meiner ursprünglichen Anfrage. Schade."