Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Soweit keine Fliessen beschädigt sind, ist die Anbringung einer gewissen Anzahl von Dübeln mit der Folge von Löchern in Wänden und Decken vertragsgemäßer Gebrauch, soweit das übliche Maß nicht überschritten wird und die Anzahl der Dübel auf das Notwendige beschränkt wird. Die Folge ist, dass kein Schaden vorliegt und keine Ausbesserung zu erfolgen hat.
2. Lassen Sie sich vom Nachvermieter bestätigen, dass der Nachmieter die Jalousie übernimmt, mit der Folge, dass Sie diese nicht abnehmen müssen und teilen Sie dies dem Vermieter mit.
3. Falls im Vertrag "besenrein" fixiert ist, heisst dies, dass nur grobe Verschmutzungen beseitigt werden müssen. "Besenrein" bedeutet, mit dem Besen grob gereinigt.
Falls "Grundreinigung" vereinbart wurde, müssen Sie sowohl die Wohnung als auch die Fenster putzen.
4. Generell haben Sie Verpflichtung zum Rückbau; dies gilt auch dann, wenn Sie die Gardinenbretter vom Vormieter übernommen haben.
Fragen Sie den Vermieter, wie das bauseitig angebrachte Gardinenbrett auszusehen hat.
5. Ob Sie die Wände und Decken streichen müssen, hängt von der Vereinbarung der Schönheitsreparaturklausel im Vertrag ab. Da mir dieser Vertrag nicht zur Prüfung vorlag, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hermes,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Leider beantwortet Ihre Antwort nicht wirklich meine Fragen.
Es existiert keine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Vormieter, dass ich Dinge übernommen habe. Bei der Wohnungsübergabe war ich auch nicht vertreten. Das Wohnungsübergabeprotokoll enthält keine Informationen zu den Dingen, die ich vom Vormieter übernommen habe. An anderer Stelle habe ich die Auskunft bekommen, dass ich dann auch nicht dafür Gerade zu stehen habe. Denn ich habe zwar Gardinen von der Vormieterin übernommen, nicht aber Gardinenschienen. Da diese in allen Zimmern gleich sind, bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Wohnung gehören.
Ich kann in meinem Mietvertrag keinerlei Information betreffend Endreinigung finden. Unter "Rückgabe der Mietsache" steht nur: Bei beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
Leider hatte ich vergessen, die Schönheitsreparaturklausel im Vertrag meiner Frage mit beizufügen. Ich würde dieses gerne nachholen, damit ich weiß, ob die Relaraturklauseln meines Vertrags gültig sind oder nicht. Hier in Hamburg hört man viel, dass die SAGA, das ist die größte Wohnbaugenossenschaft, weiterhin versucht unverhältnismässig Reparaturen auf den Mieter abzuwälzen.
Wenn keine Regelung für die Endreinigung im Vertrag fixiert ist, müssen Sie auch keine durchführen, sondern die Wohnung nur besenrein übergeben.
Die Klauseln müssten Sie mir übermitteln, damit ich diese prüfen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung nur anhand der mir vorliegenden Informationen und Unterlagen erfolgen kann.