14. März 2006
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16:44
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Ihre Anfrage beantworte ich auf Basis des dargestellten Sachverhaltes wie folgt.
Da in Ihrem Fall eine Privatinsolvenz erfolgt, hat der Treuhänder eine entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die zu erzielenden Einnahmen in welcher Form auch immer. Sie sollten daher dem Treuhänder den Sachverhalt mitteilen und ihn auf den Einbehalt hinweisen.
Möglicherweise besteht eine abgesonderter Befriedigungsanspruch der IKK und Bfa, was sich aber ohne entsprechende Unterlagen nicht nachprüfen läßt. Sie sollten den Treuhänder insoweit auf die Problematik hinweisen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Schröter
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA