Partnerprogramm Erotikwebcamchat und Telefonerotik

30. Oktober 2019 13:32 |
Preis: 35,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Zusammenfassung

Link zu Pornoseiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am überlegen an einem Webmasterpartnerprogramm für Erotikwebcamchat und Telefonerotikhotline teilzunehmen.
Konkret würde ich hier Kleinanzeigen schalten und potenzielle Interessenten würde sich per Email bei mir melden. Diesen würde dann die entsprechenden Links zu den Erotikwebcamchat und Telefonaterotikhotline weitermailen.
Eine eigene Homepage würde ich nicht beitreiben sondern lediglich den Partnerlink an die Interessenten weiterleiten.
Bin ich dazu verpflichtet sicherzustellen das derjenige schon über 18 Jahre ist der mich wegen des Links frägt und wie schaut es bei der Telefonsexhotline aus? Hier findet die "Erotik" ja nur am Telefon statt und es werden keine Bilder oder Videos übermittelt? Ist es überhaupt legal solche Links per Email weiterzugeben?
Vielen Dank für die Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sind sind tatsächlich verpflichtet, sicherzustellen, dass derjenige, der das in Anspruch nimmt, über 18 ist.

Sie führen dies denke ich mal geschäftsmäßig aus und erhalten eine Provision oder dergleichen.

Da Sie quasi zu einer Pornowebsite hinleiten, könnten Sie sich strafbar machen.

Zudem beachten Sie, dass Sie bei Zurverfügungstellung eines Links auch für die Inhalte haften könnten, die der Link enthält.

Daher würde ich das "Geschäftsmodell" anders aufziehen, damit Sie auch sicher sein können, nicht selber herangezogen zu werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 30. Oktober 2019 | 14:10

Hallo Frau Dr. Seiter,
danke für die schnelle Antwort.
Wie schaut es den bei der Telefonerotik aus? Hier werden ja keine Videos oder Bilder übermittelt?
Reicht nach der Gesetzlage ein Link mit dem Hinweis in der Art " Wenn Sie unter 18 Jahre sind bitte die Homepage verlassen" oder das der Kunde praktisch auf der Homepage bestätigen muss das er über 18 Jahre alt ist
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Oktober 2019 | 14:38

Es bezog sich auf beides. Zumal bei einer Telefonerotik noch mehr der User "verführt" wird ggf. zu eigenen Handlungen oder mit Begriffen der Pornographie in Kontakt kommt. Der Kundes muss aktiv sein Alter nachweisen. Die Rechtsprechung fordert sogar den Nachweis per Ausweis. Sollte der Websitebetreiber andere Maßstäbe setzen, so muss er nachweisen, dass er alles erforderliche zur Verhinderung getan hat (und dies ist in der Regel nur durch Postident-Verfahren/Ausweiskontrolle o.ä. sicher möglich).

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