Parkverbot: Herausgabe Auto nach Umsetzung und Kostenhinterlegung beim Amtsgericht

16. Januar 2025 11:38 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag
anbei zwei Fragen zum gleichen Fall:

Berlin: mein Auto wurde vor 3 Wochen in Berlin innerhalb des Innenstadtkiezes umgesetzt Ich soll laut Abschleppunternehmen nunmehr 320 € zahlen, um zu erfahren wo mein Auto ist. Das ist zu viel! Ich möchte stattdessen den Weg über eine Hinterlegung beim Amtsgericht gehen.

Wieviel muss ich mindestens beim Amtsgericht hinterlegen, damit das Abschleppunternehmen verpflichtet ist mir den Wagen herauszugeben bzw. zu sagen, wo dieser steht?

Im übrigen habe ich das Abschleppunternehmen bereits vor 2 Wochen per Email aufgefordert mir eine Rechnung/Forderungsaufstellung zu mailen, damit ich abschätzen kann, ob der Preis gerechtfertigt ist. Diese Aufstellung habe ich nie bekommen.

Hintergrund: mein Auto wurde auf öffentlichen Straßenland am Dienstag abgestellt. Früher kostete hier Abschleppen durch die Polizei ca 150€. Inzwischen hat aber offenbar der Bezirk die Straße während der Markttage an eine Privatperson verpachtet, so dass dieser sagt, dass die Straße nunmehr Privatland sei und er nach Gutdünken jeden (natürlich teuren) Abschleppunternehmer beauftragen könne - wie geschehen. Ist das überhaupt legal? Darf der Bürger nicht darauf vertrauen, dass öffentliches Straßenland auch wirklich öffentliches Straßenland ist? Ansonsten ist dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet!

Gibt es zu diesem Husarenstück schon Rechtssprechung?

Danke & HG
16. Januar 2025 | 13:09

Antwort

von


(2337)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Hinterlegung beim Amtsgericht

Wenn Sie den Betrag beim Amtsgericht hinterlegen möchten, um die Herausgabe Ihres Fahrzeugs zu erzwingen, sollten Sie den vollen Betrag, den das Abschleppunternehmen fordert, hinterlegen.

ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Unternehmen keine rechtlichen Gründe hat, die Herausgabe zu verweigern. In Ihrem Fall wären das die 320 €, die das Unternehmen verlangt.

Eine Hinterlegung kann dazu führen, dass das Unternehmen verpflichtet ist, Ihnen das Fahrzeug herauszugeben oder zumindest den Standort mitzuteilen.


2.

Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme


Öffentlicher vs. privater Grund

Die Frage, ob die Straße tatsächlich zu Privatland erklärt werden kann, ist entscheidend.

Grundsätzlich darf öffentliches Straßenland nicht ohne weiteres in Privatland umgewandelt werden, ohne dass dies klar und deutlich gekennzeichnet ist. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass öffentliches Straßenland auch öffentlich bleibt, es sei denn, es gibt klare Hinweise auf eine Änderung des Status.


2.

Rechtsprechung

Veröffentlicht ist keine spezifische Rechtsprechung zu einem Fall, der genau Ihrer Situation entspricht.

Allerdings hat der BGH in einem Urteil (BGH Urteil vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13) entschieden, dass die Kosten für das Abschleppen im Rahmen des Ortsüblichen liegen müssen.

Dies könnte bedeuten, dass die von Ihnen geforderten 320 € überprüft werden sollten, um festzustellen, ob sie im Vergleich zu den üblichen Kosten in Berlin angemessen sind.


3.

Vorgehen

Da Sie keine Rechnung oder Forderungsaufstellung erhalten haben, sollten Sie das Abschleppunternehmen erneut schriftlich auffordern, Ihnen diese Informationen zukommen zu lassen. Dies ist wichtig, um die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Forderung zu überprüfen.

Falls die Straße tatsächlich privat verpachtet wurde, sollte dies klar ersichtlich sein, z.B. durch entsprechende Beschilderung. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte die Abschleppmaßnahme unrechtmäßig sein, und Sie könnten rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die Kosten zurückzufordern.


4.

Fazit

Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen der Umwandlung von öffentlichem in privates Straßenland zu klären. Ohne klare Kennzeichnung könnte die Abschleppmaßnahme unrechtmäßig sein. Eine Hinterlegung des geforderten Betrags beim Amtsgericht könnte eine Möglichkeit sein, die Herausgabe des Fahrzeugs zu erzwingen, während Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung weiter prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2025 | 09:55

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider benutzten Sie Begriffe wie "könnte" oder "kann". Insbesondere in der Kernfrage wieviel Geld in % der Forderung tatsächlich beim Amtsgericht hinterlegt werden muss, müsste es doch gefestigte Rechtssprechung geben, da dies 1000fach im Jahr vorkommt, oder? Der Satz "Eine Hinterlegung des geforderten Betrags beim Amtsgericht KÖNNTE eine Möglichkeit sein, die Herausgabe des Fahrzeugs zu erzwingen" ist von daher wenig bis gar nicht hilfreich für meine Frage.

Erbitte von daher konkretere Hinweise, was ich tun MUSS, damit ich einen GESICHERTEN Anspruch auf die Herausgabe meines Wagens habe.

Vielen Dank
HG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Januar 2025 | 10:25

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1. Hinterlegung beim Amtsgericht

Um die Herausgabe Ihres Fahrzeugs zu erzwingen, ist es notwendig, den vollen Betrag, den das Abschleppunternehmen fordert, beim Amtsgericht zu hinterlegen.

In Ihrem Fall wären das die 320 €, die das Unternehmen verlangt. Eine vollständige Hinterlegung des geforderten Betrags ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Unternehmen keine rechtlichen Gründe hat, die Herausgabe zu verweigern.


2.

Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme

Öffentlicher vs. privater Grund

Die Frage, ob die Straße tatsächlich zu Privatland erklärt werden kann, ist entscheidend.

Grundsätzlich darf öffentliches Straßenland nicht ohne weiteres in Privatland umgewandelt werden, ohne dass dies klar und deutlich gekennzeichnet ist. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass öffentliches Straßenland auch öffentlich bleibt, es sei denn, es gibt klare Hinweise auf eine Änderung des Status.


3.

Rechtsprechung

Es gibt keine spezifische Rechtsprechung, die veröffentlicht ist und die genau Ihrer Situation entspricht.

Allerdings hat der BGH in einem Urteil (BGH Urteil vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13) entschieden, dass die Kosten für das Abschleppen im Rahmen des Ortsüblichen liegen müssen. Dies könnte bedeuten, dass die von Ihnen geforderten 320 € überprüft werden sollten, um festzustellen, ob sie im Vergleich zu den üblichen Kosten in Berlin angemessen sind.


4.

Was müssen Sie tun? Das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe!

Hinterlegen und mit dem Hinterlegungsschein Herausgabe des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmen verlangen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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