26. Januar 2025
|
12:51
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung stehen die Chancen dann sehr gut, wenn Sie das Verpacken und Wegschicken mit Inhalt nachweisen können.
Sofern Zeugen zur Verfügzng stehen (die auch aus dem familieren Umfeld kommen könnten), sollten diese Ihre Schilderung bestätigen können. Ansonsten müssten Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um es glaubhaft machen zu können.
DHL wird sich sicherlich wehren, aber da müssten Sie Geduld haben und auch hartnäckig auf den Ausgleich Ihrer berechtigten Forderung bestehen.
Setzen Sie vorab DHL eine angemessene Frist zur Forderungserfüllung mit der Androhung, danach weitergehende rechtliche Schritte einzuleisten. Erst danach sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen, da dessen Kosten (für die Sie als Auftraggeberin zunächst haften) dann als weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg